An das
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Land Kärnten erlaubt sich, zu dem am 14.5.2008 zur Begutachtung und Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsmechanismus versandten Entwurf eines Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes Folgendes festzuhalten:
Die Gesundheitsfinanzierung im Spitalsbereich wurde im Paktum zum Finanzausgleich vom 10.10.2007 so geregelt, dass der Bund auf Basis der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zusätzliche € 100 Mio. zur Verfügung stellt. Davon werden (nach Vornahme eines Vorwegabzugs für die Patientenausgleichsregelung zu Gunsten der Länder Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg) € 80 Mio. je zur Hälfte nach dem Bevölkerungsschlüssel und nach dem letzten LKF-Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Eine Arbeitsgruppe zur Struktur und Finanzierung der Gesundheit (inklusive der Maastricht-Konformität der Krankenanstaltenfinanzierung) soll noch vor 2011 Reformvorschläge präsentieren.
Aus diesem Grund konzentrieren sich die Reformbemühungen der Bundesregierung derzeit auf das Gesundheitswesen außerhalb der Spitäler. Dennoch hat auch das im Entwurf vorliegende Krankenversicherungs-Änderungsgesetz wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Länder, primär aus der Änderung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes. Durch zusätzliche Beihilfen für die Sozialversicherungsträger in einer geschätzten Größenordnung von € 125 Mio. verlieren die Länder nach den finanziellen Erläuterungen des Entwurfes rd. € 28 Mio. jährlich an Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers, wobei der Schwellenwert für die Länder nach Art. 4 Abs. 5 der Konsultationsmechanismus-Vereinbarung derzeit bei ca. € 1,5 Mio. liegt.
Daher erlaubt sich das Land Kärnten, die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium über die ihm bei Gesetzwerdung des Entwurfes des Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes entstehenden finanziellen Belastungen zu fordern.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dr. Haider
Nachrichtlich an:
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
die Verbindungsstelle der Bundesländer
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