9021 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1 w DVR 0062413

Internet: www.ktn.gv.at

 

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Amtsstunden (Parteienverkehr): Montag - Donnerstag 7.30-16.00 Uhr; Freitag 7.30-13.00 Uhr

Bankverbindung: HYPO Alpe-Adria-Bank AG, BLZ: 52000, KtoNr: 00001150014

 

 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 4 – Finanzen, Wirtschaft,

Wohnungs- und Siedlungswesen

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

26.5.2008

 

 

 

Zahl:

 

--4-FINF-4030/3-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes (KV-ÄG); Konsultationsmechanismus - Auslösung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Fr. Dr. Langowski

 

Telefon:

 

050 536 – 30403

 

Fax:

 

050 536 – 30400

 

e-mail:

 

abt4.konsultation@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für

Gesundheit, Familie und Jugend

 

Bundeskanzleramt

Radetzkystraße 2

Ballhausplatz 2

1031 Wien

1014 Wien

Vera.pribitzer@bmgfj.gv.at

v@bka.gv.at

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Land Kärnten erlaubt sich, zu dem am 14.5.2008 zur Begutachtung und Stellungnahme im Rahmen des Konsultations­mechanismus versandten Entwurf eines Krankenversicherungs-Änderungs­gesetzes Folgendes festzuhalten:

 

Die Gesundheitsfinanzierung im Spitalsbereich wurde im Paktum zum Finanz­ausgleich vom 10.10.2007 so geregelt, dass der Bund auf Basis der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zusätzliche € 100 Mio. zur Verfügung stellt. Davon werden (nach Vornahme eines Vorwegabzugs für die Patienten­ausgleichsregelung zu Gunsten der Länder Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg) € 80 Mio. je zur Hälfte nach dem Bevölkerungsschlüssel und nach dem letzten LKF-Verteilungs­schlüssel aufgeteilt. Eine Arbeitsgruppe zur Struktur und Finanzierung der Gesundheit (inklusive der Maastricht-Konformität der Krankenanstaltenfinanzierung) soll noch vor 2011 Reformvorschläge präsentieren.

 

Aus diesem Grund konzentrieren sich die Reformbemühungen der Bundesregierung derzeit auf das Gesundheitswesen außerhalb der Spitäler. Dennoch hat auch das im Entwurf vorliegende Krankenversicherungs-Änderungs­gesetz wesentliche finanzielle Aus­wirkungen auf die Länder, primär aus der Änderung des Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetzes. Durch zusätzliche Beihilfen für die Sozialver­sicherungs­träger in einer geschätzten Größenordnung von € 125 Mio. verlieren die Länder nach den finanziellen Erläuterungen des Entwurfes rd. € 28 Mio. jährlich an Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers, wobei der Schwellenwert für die Länder nach Art. 4 Abs. 5 der Konsultationsmechanismus-Vereinbarung derzeit bei ca. € 1,5 Mio. liegt.

 

Daher erlaubt sich das Land Kärnten, die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultations­gremium über die ihm bei Gesetzwerdung des Entwurfes des Krankenversicherungs-Änderungsgesetzes entstehenden finanziellen Belastungen zu fordern.

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dr. Haider

 

 

 

 

Nachrichtlich an:

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

die Verbindungsstelle der Bundesländer

alle Ämter der Landesregierungen