Österreichisches
Psychologenforum

A 3400 Klosterneuburg • Martinstraße 15
office@psychologenforum.at www.psychologenforum.at

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Radetzkystraße 2

1030 Wien

per E-mail: vera.pribitzer@bmgfj.gv.at

 

 

27.Mai 2008

 

Betrifft:         Stellungnahme zum Krankenversicherungsänderungsgesetz KV-ÄG

 

 

Sehr geehrter Damen!

Sehr geehrte Herren!

 

Als berufliche Interessenvertretung der GesundheitspsychologInnen und Klinischen PsychologInnen nehmen wir zum vorliegenden Entwurf des Krankenversicherungsänderungs-gesetzes (KV-ÄG) wie folgt Stellung:

 

Mit der 50. ASVG-Novelle wurde 1992 klinisch-psychologische Diagnostik als Sachleistung der Krankenversicherung der ärztlichen Leistung gleichgestellt und in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen.

Seit November 1994 regelt der am 1.1.1995 in Kraft getretene Gesamtvertrag die Vertragsbeziehungen zwischen VertragspsychologInnen und den Trägern der Krankenversicherung, wobei die Vertragsverhandlungen mit dem Hauptverband stattfinden.

Österreichweit sind 90 VertragspsychologInnen und Vertragspsychologen tätig.

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf gibt es eine Reihe von Änderungen im Bereich des Vertragspartnerrechts, wobei sich die betreffenden Bestimmungen zwar v.a. auf die Vertrags-ärzte beziehen, aber bei zwei Bestimmungen durch die Verweise im § 349 auch der Bezug zur Gruppe der VertragspsychologInnen hergestellt wird.

 

Zum § 341

 

Die im § 341 vorgeschlagenen Änderungen würden nun auch für die VertragspsychologInnen bedeuten, dass Vertragsverhandlungen nicht mehr mit dem Hauptverband stattfinden, sondern mit den einzelnen Trägern der Krankenversicherung.

 

Allerdings gibt es im Unterschied zu den Vertragsärzten für die Gruppe der klinischen PsychologInnen keine gesetzlichen Interessenvertretungen, die den örtlich zuständigen Ärztekammern vergleichbar sind.

 

Die beruflichen Interessen der VertragspsychologInnen werden derzeit vom Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), der die beruflichen Interessen aller Psychologinnen und Psychologen vertritt, und vom Österreichische Psychologenforum (Ö.P.F), das seit 2006 explizit die beruflichen Interessen der GesundheitspsycholgInnen und Klinischen PsychologInnen vertritt, wahrgenommen.

 

Die beruflichen Interessen von PsychologInnen werden also durch private Vereine vertreten, wobei es für die kleine Gruppe der Vertragspsychologinnen und Vertragspsychologen keine eigenständige Vertretungsstruktur und vor allem auch keine Strukturen auf Länderebene gibt.

 

Bisher war es daher – z.B. bei der Einführung der elektronischen Abrechnung mit Epsylon – für diese zahlenmäßig kleine Berufsgruppe notwendig, bundesweit einheitliche Lösungen zu finden.

 

Die vorgeschlagene Änderung stellt für die Gruppe der VertragspsychologInnen keine sinnvolle Maßnahme dar. Es erscheint uns vielmehr notwendig und sinnvoll, dass Vertragsverhandlungen wie schon bisher auch weiterhin mit dem Hauptverband stattfinden.

 

 

Zum § 349 b

 

Laut vorliegendem Entwurf sollen auch Vertragspartner wie die VertragspsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik dem Versicherten unmittelbar nach jeder Inanspruchnahme einen Nachweis über erbrachte Leistungen ausstellen.

 

Klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Sachleistung, bei der die Abrechnung über sogenannte Richtzeiten erfolgt.

 

Mit diesen Richtzeiten werden nicht nur die unmittelbar im Kontakt mit dem Patienten erbrachten Leistungen (Exploration, Durchführung der diagnostischen Verfahren, Befund-besprechung) abgegolten, sondern z.B. auch Leistungen wie Testauswertung, Interpretation und Integration der Ergebnisse und Erstellung eines schriftlichen Befunds.

 

Eine klinisch-psychologische Untersuchung kann an einem Termin stattfinden, kann aber häufig – v.a. bei Kindern und älteren Menschen – mehrere Termine erfordern.

 

Diese Besonderheiten machen es aus unserer Sicht nicht möglich, unmittelbar nach jeder Inanspruchnahme einen Leistungsnachweis auszustellen, der Leistung und Kosten für den Patienten transparent macht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

für das Österreichische Psychologenforum

 

Dr. Elisabeth Honemann

(elektronisch gefertigt)

honemann@psychologenforum.at

www.psychologenforum.at