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Bundesministerium

für Gesundheit, Familie und Jugend

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1030 Wien

 

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Wien, am 26. Mai 2008

Zl. B,K-036/260508/DR,AR

 

 

 

GZ: BMGFJ-96100/0010-I/B/9/2008

GZ: BMSK-21119/10-II/A/1/2008

 

Betr.:              Krankenversicherungs Änderungsgesetz – KV ÄG

SV-Holding-Gesetz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführten Gesetzesentwürfen folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Grundsätzlich nimmt der Österreichische Gemeindebund zur Kenntnis, dass es sich hier um keine Gesundheitsreform, sondern primär um eine Reform der gesetzlichen Krankensversicherung handelt, die allerdings strukturelle und finanzielle Auswirkungen auch auf die Gemeinden hat.

 

1. Krankenversicherungs Änderungsgesetz – KV ÄG

Aufgrund des vorliegenden Entwurfes zum KV ÄG sind negative finanzielle Folgen für die Gemeinden festzustellen. Überdies können und Aushöhlungen der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

 

Es wird daher ausdrücklich verlangt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen abgesehen von den Vereinbarungen des Finanzausgleiches für die Jahre 2008-2013 keinerlei zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Gemeinden zukommen dürfen.

 

Einzelne Bundesländer haben sich bereits gegen die Mehrbelastungen ausgesprochen, die nicht vom geltenden Finanzausgleich abgedeckt sind. Umso mehr müssen die Gemeinden daher davon ausgehen, dass auch sie bei Umsetzung des derzeit vorliegenden Entwurfes auch direkte Zusatzbelastungen zu erwarten haben, die nicht im Finanzausgleich ihre Deckung finden, was strikt abgelehnt wird.

 

Es ist unserer Ansicht nach aufgrund des vorliegenden Entwurfes auch nicht sichergestellt, dass die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich für die Bevölkerung in den ländlichen Regionen im bisherigen Umfang aufrecht gehalten werden kann.

 

Hier werden die seitens der niedergelassenen Ärzte aufgeworfenen massiven Bedenken zu berücksichtigen sein, die in den einseitigen Eingriffen wie Direktverträgen unter Umgehung des Gesamtvertragssystems oder in den gesplitteten Verträgen mit einzelnen Fachgruppen eine Aushöhlung und Gefährdung des bisherigen Systems sehen.

 

 

2. SV-Holding-Gesetz

Der Entwurf beinhaltet die Umwandlung des Hauptverbandes in eine „Holding der österr. Sozialversicherung“ samt einer Neugestaltung der Aufgaben des bisherigen Hauptverbandes und Adaptierungen im Bereich der Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger.

Aufgrund dieses Vorhabens sind grundsätzlich keine finanziellen Belastungen seitens der Gemeinden zu erwarten, es wird jedoch durch einen solchen Systemwechsel auch mit Reibungsverlusten zu rechnen sein, so sollen etwa die erst vor drei Jahren errichteten Landesgesundheitsplattformen unterlaufen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer