The World Bank

INTERNATIONAL BANK FOR RECONSTRUCTION AND DEVELOPMENT

INTERNATIONAL DEVELOPMENT ASSOCIATION

Dr. Armin Fidler

Lead Adviser, Health Policy and Strategy

Human Development Network

1818 H Street, N.W.

Washington, D.C. 20433

U.S.A.

Tel.: (202) 473-0162

Fax: (202) 522 3637

 

                                                                                         May 27, 2008

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Betrifft:  Stellungnahme der Weltbank

Krankenversicherungs-Änderungsgesetz

Soziaslversicherungs-Holding-Gesetz

 

 

 

 

Die Weltbank hat im Bereich der Gesundheitssystemreform in Europa in den letzten Jahrzehnten beträchtliche Erfahrung erlangt. Die Weltbank unterstützt Mitgliedsländer mit technischer Expertise und mit finanziellen Mitteln für Investitionen und Reformprogramme im allen Bereichen der Nationalökonomie, auch im Bereich des Gesundheitswesens.  Was den Gesundheitssektor und Reformen in diesem Bereich betrifft, hat die Weltbank in den letzten Jahren sehr eng mit der Europäischen Kommission (EC), der Europäischen Entwicklungsbank (EIB), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Organisation für Ökonomische Kooperation und Zusammenarbeit (OECD) kooperiert.  Vor allem in den Neuen Mitlgiedsstaaten der Europäischen Union hat die Weltbank zahlreiche Gesundheitsreformprogramme begleitet, evaluiert und finanziert.

Basierend auf dieser Erfahrung hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BGFJ) die Weltbank um eine Stellungnahme ersucht, betreffend einiger genereller Aspekte des technischen Inhalts der österreichische Gesundheitsreform, anhand der zur Stellungnahme vorliegenden Gesetzesnovellen:

 

Nach unserem Erachten ist eine grundlegende Modernisierung und Anpassung der österreichischen Gesundheitsfinanzierung sowie eine Straffung der Organisation des Systems in vielen Bereichen notwendig.  Es sind zwar im Laufe der letzten Jahrzehnte immer wieder oberflächlich Reformen durchgeführt worden, aber eine Modernisierung der Grundpfeiler des Systems und Anpassung an einen modernen Finanzierungs, Versicherungs und Servicebetrieb ist nie erfolgt.  Wir glauben, dass der Ansatz der Reform, basierend auf der Vorlage der Gesetzesnovellen im Grunde richtig, technisch korrekt, basierend auf internationale Evidenz, zielführend und nachhaltig ist.  Die Straffung der Organisation des Hauptverbandes ist mit Sicherheit ein wichtiges Teilinstrument um die vorhandenen Resourcen effizienter zu nutzen und das Management so zu strukturieren, dass mittelfristig evaluierbare Resultate auf Länderebene erzielt werden können.  Nach unserer Ansicht erzielt das österreichische System im internationalen Vergleich ausgezeichnete Resultate und erfreut sich auch grosser Akzeptanz bei den Konsumenten, wie eine Reihe von internationalen Vergleichen in den letzten Jahren demonstrierte.  Das System hat aber beträchtliche Einsparungspotentziale – ohne jedoch Qualitätseinbussen oder Einschränkunen im Zugang zu Serviceleistungen in Kauf nehmen zu müssen.  Die vorgelegten Reformansätze sind auch der richtige Weg zu einer späteren Gesamtlösung, die mittelfristig unter anderem auch eine Finanzierung aus einer Hand beinhalten soll. 

 

Bei der Verwendung von Generika, die substanzengleich und qualitätsgleich mit den Markenprodukten sind, ist Österreich im internationalen Vergleich ein Nachzügler.  In den meisten EU und OECD Ländern ist die substanzengleiche Substitution längst von Konsumenten und Ärzten akzeptiert.  In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass pharmazeutische Betriebe oft im gleichen Betrieb das Markenprodukt und das Generikum herstellen, nur später dann sich jedoch das Marketing, der Vertrieb und die Preisentwicklung vom substanzgleichen Generikum unterscheiden – ein wichtiger Hinweis darauf dass man bei Verwendung von Generika nicht mit einer Qualitätseinbusse rechnen muss.  Wir weisen ausserdem darauf hin, dass Erzeuger von Generika denselben strengen Auflagen der US FDA und der Europäischen Food and Drug Agency unterliegen, die permanent, und oft sogar vor Ort überwachen, dass GMPs (Good Manufacturing Processes) und damit internationale Qualitätsstandards eingehalten werden.  Der Konsument müsste aber noch eingehender über den Generikamarkt aufgeklärt werden, sodass verstanden wird, dass es sich dabei nicht, wie so oft behaupted um ein qualitativ minderwertiges pharmazeutisches Produkt handelt.  Die logistischen Details der „Generic Subsitution“ sollten mit den entsprechenden Partnern noch genau ausverhandelt werden.  Wir glauben, dass mit der „Aut Idem“ Regelung auch die Rolle des hochqualifizierten Pharmazeuten aufgewertet wird und somit auch dem Konsumenten gedient werden kann.

 

Ein weiterer wichtiger Teil der Reform ist der Ansatz zu mehr Transparenz und zu besserer nachvollziehbarer Qualität und Sandardisierung der medizinischen Leistung.  Auch dieser Ansatz ist international schon längst unumstritten und in der EU und OECD Teil der Gesundheitsreformen.  In den meisten Ländern wird die Beziehung zwischen Arzt und Gesundheitsversicherung wie in Österreich durch Verträge gelenkt.  Leider scheint es in Österreich so zu sein, dass in diesem Vertrag gewisse Parameter nicht umsetzbar sind, vor allem was die effiziente Leistung, die Qualität der Intervention, die Kostentransparenz für den Konsumenten und die standartisierte Leistung nach klinischen Pfaden betrifft.  Wir glauben, dass auch hier eine Neuregelung der Vertragsbedingungen angebracht ist, und dass eine transparente Regelung positive Konsequenzen nich nur für den Konsumenten, sondern auch für die Gesundheitsversichrerung und auch den Arzt aur Folge haben wird.  In diesem Sinne ist auch die Rezertifizierung ein adäquater Mechanismus der in den meisten OECD und EU Ländern längst vom Gesetzgeber vorgeschrieben und geregelt ist.  Die Gesundheitsversicherungen sollten auch mehr Augenmerk auf die Bezahllung von standardisierten medizinischen Eingriffen legen, da nur so die Qualität und Einheitlichkeit der medizinischen Behandlung und der Kosten-Nutzen Effekt im Sinne der medizischen Evidenz garantiert werden kann. 

 

Nach Durchsicht der Gesetzesnovellen und im internationalen Vergleich glauben wir, dass die vorgelegten Reformpläne technisch gut durchdacht sind, und sich an erfolgreiche Erfahrungen von anderen Ländern, sowie publizierter internationaler wissenschaftlicher Evidenz anlehnen.  Es besteht jedoch unserer Ansich nacht noch die Notwendigkeit allfällige Details der Implementierung noch mit den betreffenden Partnern nachzuverhandlen, da Erfolg oder Scheitern auch einer guten und gut ausgewogenen Gesetzesvorlage oft von den Details der entsprechenden Einführungsverordnungen abhängt.