Bundesministerium
für Landesverteidigung

                FLeg

 

Sachbearbeiter:

Dr. Harald KODADA, LL.M.

Tel:       01/5200/21530

Fax:      01/5200/17206 

E-Mail: fleg@bmlv.gv.at

GZ S91044/13-FLeg/2008

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG, das GSVG, das B-SVG, das APG, das B-KUVG und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (SV-Holding-Gesetz);Stellungnahme

 

 

An das

Bundesministerium für Soziales und KonsumentenschutzStubenring 11010 Wien

 

 

Zu dem mit do. GZ BMSK-21119/10-II/A/1/2008 vom 14. Mai 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (SV-Holding-Gesetz), nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

Gegen den vorliegenden Entwurf bestehen aus ho. Sicht keine ressortspezifischen Einwände.

 

Es wird jedoch darauf verwiesen, dass in dem im do. Anschreiben vom 14. Mai 2008, GZ BMSK-21119/10-II/A/1/2008, angeführten „Konsultationsmechanismus“ zwischen dem Bund und den Ländern für die Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von mindestens vier Wochen vorgesehen ist und diese nicht unterschritten werden darf. Im Bewusstsein des oftmals vorliegenden Zeitdrucks wird seitens des ho. Ressorts ersucht, künftig entsprechende Begutachtungsfristen vorzusehen.

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme ebenfalls auf elektronischem Weg übermittelt.

 

 

 

04.06.2008

Für den Bundesminister:
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