Sehr geehrte Damen und Herren!

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> Bei Durchsicht des von Ihnen versandten Entwurfes des

> Familienrechtsänderungsgesetzes, haben sich bei uns, wie folgt, einige

> offene Fragen aufgetan:

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> 1)     Gibt es Verfahrenshilfe für das Erlangen der

> Bestätigung durch einen Anwalt oder Notar?

 

Das richtigerweise aufgezeigte Wissensdefizit besteht typischerweise bei nicht wohlhabenden Parteien, die typischerweise nicht durch einen Anwalt vertreten sind. Da die Erlangung einer derartigen Bestätigung bei einem Anwalt oder Notar je nach Bemessungsgrundlage ca. € 400,-- kosten wird (der Anwalt muss sich für die Beratung 2 bis 3 Stunden Zeit nehmen, wenn sie tatsächlich alle im Entwurf aufgezählten Rechtsgebiete abdecken soll), ist fraglich, wie die Kläger sich die Erlangung der Bestätigung leisten können. Wird damit nicht der Zugang für arme Menschen zur Scheidung erschwert werden?

 

Es wäre daher aus unserer Sicht notwendig, die Gewährung von Verfahrenshilfe für die Erlangung dieser Bestätigung vorzusehen.

 

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> 2)     Bei Vereinen, die von öffentlicher Hand

> subventioniert werden:

Wer zahlt die notwendige Haftpflichtversicherung und das höhere Honorar? Wer zahlt zusätzlichen Aufwand für Dokumentationen und Bestätigungen?

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> 3)     Was ist im Falle der drohenden Verjährung (6 –

> Monatsfrist für Klage nach § 49 EheG), wenn ein scheidungswilliger die Klage bei Gericht zu Protokoll geben will, aber eine Bestätigung nicht vorweisen kann? 

Woher bekommt jemand, der nicht genügend Geld für die Bezahlung eines Anwaltes oder Notars hat, diese Bestätigung?

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>  Wir ersuchen Sie, diese Fragen im Sinne derer zu berücksichtigen, bzw. zu beantworten, die nicht über das nötige Vermögen verfügen, sich die Beratung bei einem Anwalt oder Notar zu "kaufen"

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> und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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> DSA Rudolf Roithmair

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> Geschäftsführer

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> Beratungsstelle BILY

> Weissenwolffstraße 17 a

> 4020 Linz

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>> ZVR-Zahl 760770459