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Gz ● BKA-920.752/0004-III/1/2008 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7108
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Präsidium des Nationalrates Dr. Karl-Renner Ring 1-3 1017 Wien |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008; Stellungnahme
Das Bundeskanzleramt – Sektion III übermittelt in der Anlage zu dem im Betreff angeführten Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz eine Ausfertigung der ho. Stellungnahme.
23. Juni 2008
Für die Bundesministerin:
PLEYER
Elektronisch gefertigt
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Gz ● BKA-920.752/0004-III/1/2008 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7108 Ihr Zeichen ● BMJ-B4.000/0017-I 1/2008 |
Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 WIEN |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008; Stellungnahme
Zum gegenständlichen Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt – Sektion III wie folgt Stellung:
Allgemeines:
Im Hinblick auf den unter Punkt 3b der Erläuterungen dargestellten zusätzlichen Personalbedarf wird davon ausgegangen, dass die Änderungen betreffend die Unterhaltsbevorschussung zu keiner personellen Ressourcenvermehrung führen. Es wird vielmehr angenommen, dass die erforderlichen Mehrbelastungen durch geeignete organisatorische Maßnahmen abgefangen werden können.
Vor dem Hintergrund der geplanten Beratungspflicht vor einer einvernehmlichen Scheidung erscheint es sinnvoll und notwendig, Überlegungen anzustellen, ob die Zuständigkeit der Richter im Zusammenhang mit einvernehmlichen Scheidungen, die bereits unter „juristischem Beistand“ (Rechtsanwalt, Notar) in Scheidungsvereinbarungen zwischen den Parteien geklärt wurden, nicht geändert wird.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der ho. Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
23. Juni 2008
Für die Bundesministerin:
PLEYER
Elektronisch gefertigt