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GZ.: BMI-LR1425/0020-III/1/a/2008
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Wien, am 25. Juni 2008
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1425/0020-III/1/a/2008
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Wien, am 25. Juni 2008
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An das
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7 1070 W I E N
Zu Zl. BMJ-B4.000/0017-I 1/2008
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Zu Art. VIII Z 2 (§ 460 Z 6a ZPO) und Art. IX Z 3 (§ 93 Abs. 4 AußStrG):
Die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung vor einer Scheidung eine rechtskundige Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen rechtskundigen Mitarbeiter einer geförderten Familienberatungsstelle in Anspruch zu nehmen, wird abgelehnt. Um dem in den Erläuterungen beschriebenen Anliegen gerecht zu werden, wird stattdessen eine Präzisierung und Standardisierung (Checklist) der im Gesetz schon derzeit vorgesehenen richterlichen Aufklärungs- und Anleitungspflichten vorgeschlagen. Darüber hinaus wäre eine verstärkte (freiwillige) Nutzung des Angebots der Familienberatungsstellen wünschenswert.
Gleichzeitig wird diese Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form übermittelt.
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt