GZ.: BMI-LR1425/0020-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 25. Juni 2008

 

An das

 

Präsidium des

Nationalrates

 

Parlament

1017   W I E N

 

 

 

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ

Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

 

In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

 

 

 

Beilage

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

 

elektronisch gefertigt


 

GZ.: BMI-LR1425/0020-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 25. Juni 2008

 

An das

 

Bundesministerium für Justiz

 

Museumstraße 7

1070   W I E N

 

Zu Zl. BMJ-B4.000/0017-I 1/2008

 

 

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ

Entwurf zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2008;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:

 

Zu Art. VIII Z 2 (§ 460 Z 6a ZPO) und Art. IX Z 3 (§ 93 Abs. 4 AußStrG):

 

Die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung vor einer Scheidung eine rechtskundige Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen rechtskundigen Mitarbeiter einer geförderten Familienberatungsstelle in Anspruch zu nehmen, wird abgelehnt. Um dem in den Erläuterungen beschriebenen Anliegen gerecht zu werden, wird stattdessen eine Präzisierung und Standardisierung (Checklist) der im Gesetz schon derzeit vorgesehenen richterlichen Aufklärungs- und Anleitungspflichten vorgeschlagen. Darüber hinaus wäre eine verstärkte (freiwillige) Nutzung des Angebots der Familien­beratungsstellen wünschenswert.

 

 Gleichzeitig wird diese Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form übermittelt.

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

elektronisch gefertigt