Textfeld: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
per e-mail: karin.pfeiffer@bmsk.gv.at

Stubenring 1
1010 Wien 

sowie:
Präsidium des Nationalrates 
per e-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Wien, 2008-06-26


 

 

GZ: BMSK-40101/0011-IV/4/2008

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – EinstV) geändert wird; Begutachtungsverfahren

 

 

Laut Vorankündigung Ihres Ministeriums sollte es durch den oben genannten Entwurf zu einer wesentlichen Verbesserungen der finanziellen Situation für  PflegegeldbezieherInnen kommen.

 

Diese wesentliche Verbesserung sollte sich auch durch eine Neuregelung der Pflegegeldeinstufung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und für Menschen, die aufgrund von Demenz behindert sind, ergeben.

 

Der vorliegende Entwurf entspricht aber in den Auswirkungen nicht den Ankündigungen der Verbesserungen, sondern beschränkt sich lediglich auf eine minimale Mangelkorrektur.

 

Wesentliche Grundlagen, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Lebensituation von allen Menschen mit Behinderungen geführt hätten, wurden ignoriert.

 

Völlig ignoriert wurde z.B.: die von den Betroffenen seit Jahren geforderte Regelung zur Finanzierung der persönlichen Assistenz im Alltagsbereich!

·        Wenn es tatsächlich zu einer wesentlichen Verbesserung für alle Betroffenen kommen soll, dann muss der Anspruch auf Pflegegeldergänzungsleistung für Personen, die sich ihre Alltagshilfen durch die Anstellung von persönlichen AssistentInnen sicherstellen, noch in die Regierungsvorlage aufgenommen werden.

 

·        Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ergeben sich durch diesem Entwurf ebenfalls nicht. Die geplanten Änderungen für diesen Personenkreis werfen mehr Fragen und Probleme auf, als beantwortet und gelöst werden.

 

·        In diesem Entwurf kommt es für Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nur zu einer teilweisen Mängelbehebung der Beurteilung von „Schwer und Mehrfachbehinderung“,  jedoch nicht zu einer allgemeinen Verbesserung für diese Personen. Der Entwurf ist ein Rückschritt z.B. zu der bereits in der Steiermark eingeführten Regelung.

           

            In diesem Entwurf wird nur ein „Gezerre“ um die Fragen, wer ist schwer bzw.           schwerstbehindert, wie alt muss/darf das Kind - die/der Jugendliche mit     Behinderung sein, um in welche Pflegegeldstufe zu kommen bzw. welchen „      Erschwerniszuschlag“ zu erhalten, eröffnet, das menschenunwürdig ist.

 

Wenn der vorliegende Entwurf als Basis dazu dient, dass sich das Ministerium Unterstützung in Form von Stellungnahmen einholt, um sicherzustellen, dass es zu einer tatsächlichen Verbesserung für alle Menschen mit Behinderungen kommt, dann sind folgende Grundlagen für eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in die Regierungsvorlage aufzunehmen:

 

 

·        Um den Zweck des Pflegegeldes zu erreichen, bedarf es gerade bei Menschen mit geistigen Behinderungen und bei Personen mit Demenzerkrankungen einer erhöhten Beaufsichtigung. Diese vermehrte Beaufsichtigung wird derzeit erst in den höheren Pflegegeldstufen berücksichtigt, die aber in der Regel von diesen Personen sehr selten erreicht werden.  Die Anrechnung der notwendige Beaufsichtigung ist daher in allen 7 Pflegegeldstufen mit zu berücksichtigen. 

 

 

·        Bei der Beurteilung des tatsächlichen Bedarfes an Hilfe, Pflege, Betreuung, Beaufsichtigung, persönlicher Assistenz ist der „Aufwand“ nicht durch „Pauschalen“ zu begrenzen, sondern bei jeder Person nach den individuellen Bedürfnissen zu eruieren und dieser Zeitaufwand ist bei der Einstufung zu berücksichtigen, unabhängig davon wie alt die Person ist und durch welche Behinderung(en) ein Pflegegeldanspruch gegeben ist. 

 

 

·        Wenn es tatsächlich zu einer wesentlichen Verbesserung für alle Betroffenen kommen soll, dann muss der Anspruch auf bedürfnisgerechte Pflegegeldergänzungsleistung für Personen, die nicht in stationären Einrichtungen leben und auch nicht von der sogenannten. 24-Stunden Betreuung oder ambulanten Diensten Gebrauch machen, sondern sich ihre AlltagsassistentInnen selbst ausbilden und auch anstellen, ausgeweitet werden.

           

·        Bei der Einstufung ist eine standardisierte Begutachtungspraxis zu schaffen, in der die frei gewählte Lebensform ein wesentlicher  „Bestandteil“ des Einstufungsverfahrens sein muss.

 

 

·        Bei der Pflegegeldeinstufung muss sowohl der tatsächliche individuelle Bedarf als auch die selbst gewählte und gewünschte Lebensform aller PflegegeldbezieherInnen anerkannt werden. Die Grundlage der Einstufungen in die jeweilige Pflegestufe muss also der individuelle Bedarf und die Lebensform sein.

 

·        Die im § 5. des Pflegegeldgesetzes angekündigte Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % ist eine nette Geste, mit offenem Ausgang und Zeithorizont. Es ist erstens nicht sichergestellt, dass es diese Erhöhung ab 1.1.2009 geben wird, da die Finanzierung lt. Medien mit dem Finanzminister noch nicht beschlossen ist. Zweitens ist nicht sichergestellt dass Erhöhungungen  jährlich erfolgen und drittens wird der Wertverlust an Pflegegeld, der seit 1996 durch die nur einmalige Valorisierung von 2 % entstanden ist, nicht ausgeglichen.

           

·        Um die jährliche Valorisierung sicherzustellen muß im § 5 festgeschrieben werden, dass das Pflegegeld jährlich zumindest um den Anpassungsfaktor lt. ASVG, § 108 f Abs. 3, erfolgt.

 

  

 

Wir ersuchen daher, die oben angeführten Ergänzungen und Änderungen in die angekündigte Regierungsvorlage aufzunehmen und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

 

Abg. z. NR Theresia Haidlmayr

Sprecherin für Menschen mit Behinderungen     

Grüner Klub im Parlament