An das

Bundesministerium

für Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

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Wien, am 25. Juni 2008

Zl. B,K-400/250608/DR,AR

 

 

 

GZ: BMSK-40101/0011-IV/4/2008

 

Betreff: Änderung des Bundespflegegeldgesetzes – BPGG,

Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – EinstV

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der gegenständliche Entwurf beabsichtigt die Umsetzung:

 

1) der Verbesserung der Pflegeeinstufung, insbesondere für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und für schwer behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,

2) den Ausbau der finanziellen Unterstützung für pflegende Angehörige, wenn sie einen nahen Angehörigen seit mindestens 1 Jahr überwiegend pflegen, und

3) die lineare Erhöhung des Pflegegeldes um 5%.

 

Zu Punkt 1) und 2):

Die Verbesserung der Pflegeeinstufung für die genannten Personen sowie die Ausbezahlung  einer finanziellen Unterstützung bereits ab der Pflegestufe 3 bzw. ab der Pflegestufe 1 (demenziell erkrankte Personen und Minderjährige) bei der Pflege eines nahen Angehörigen sind vollinhaltlich zu unterstützen und zu begrüßen.

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die Einstufung auch durch Fachkräfte des Pflegebereiches und nicht ausschließlich durch Mediziner erfolgen soll. Weiters muss garantiert werden, dass der Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung deutlich verkürzt wird.

 

Zu Punkt 3):

Grundsätzlich ist eine laufende Erhöhung des Pflegegeldes nicht nur sachgerecht, sondern dringend erforderlich. Die jetzt einmal vorgesehene Erhöhung des Pflegegeldes um lediglich 5% ist jedoch aus unserer Sicht nicht ausreichend.

Der Entwurf des § 5 BPGG sieht eine lineare 5%ige Erhöhung ab dem 1. Jänner 2009 vor. Laut den erläuternden Bemerkungen wurde das Bundespflegegeld zuletzt mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2% erhöht. Davor hat es 1994 (um 2,5%) und 1995 (um 2,8%) Erhöhungen gegeben. Somit wurde seit der Einführung des Bundespflegegeldes 1993 das Pflegegeld bloß um 7,3% erhöht. Im Vergleich dazu ist aber der Lebenshaltungskostenindex im gleichen Zeitraum um über 30% angestiegen.

Die daraus resultierende Differenz geht zu Lasten der betroffenen Pflegegeldempfänger. Diesen Kaufkraftverlust kann man aber nicht mit einer einmaligen 5-prozentigen Erhöhung abdecken. Um daher die Situation der Betroffenen nachhaltig verbessern zu können, wird aus unserer Sicht folgendes gefordert:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

Ergeht zK an:

Landesverbände

Mitglieder des Präsidiums

Büro Brüssel