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Amt der Kärntner Landesregierung |
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Abteilung 2V – Verfassungsdienst |
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Datum: |
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26. Juni 2008 |
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Zahl: |
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-2V-BG-5493/5-2008 |
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Betreff: |
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(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird; Stellungnahme |
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Auskünfte: |
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Mag. Wegscheider |
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Telefon: |
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050 536 – 30213 |
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Fax: |
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050 536 – 30200 |
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e-mail: |
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post.abt2V@ktn.gv.at |
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An das
Präsidium des Nationalrates
E-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
1017 W I E N
Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert werden, übermittelt.
Anlage
Für die Kärntner Landesregierung:
Dr. Novak:
FdRdA
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Amt der Kärntner Landesregierung |
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Abteilung 2V – Verfassungsdienst |
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Datum: |
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26. Juni 2008 |
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Zahl: |
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-2V-BG-5493/5-2008 |
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Betreff: |
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(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird; Stellungnahme |
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Auskünfte: |
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Mag. Wegscheider |
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Telefon: |
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050 536 – 30213 |
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Fax: |
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050 536 – 30200 |
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e-mail: |
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post.abt2V@ktn.gv.at |
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An das
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
E-Mail: karin.pfeiffer@bmsk.gv.at
Zu dem mit Schreiben vom 7. Mai 2008, GZ BMSK-40101/0011-IV/4/2008 zur Stellungnahme übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert werden, nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:
Der vorliegende Entwurf, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, wird grundsätzlich begrüßt.
Durch die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Pauschalwerte für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche bzw. demenziell erkrankter Personen wird auch dem speziellen Erfordernis Kärntens Rechnung getragen, Kindern und Jugendlichen sowie Demenzkranken einen leichteren Zugang zu höheren Pflegegeldstufen zu ermöglichen.
Allerdings ist dazu anzumerken,
dass die in § 4 Abs. 4 gewählte Formulierung, wonach der Pauschalwert
gemäß Abs. 3 nur in Fällen einer Mehrfachbehinderung anzuwenden
ist, problematisch erscheint. Die taxative Aufzählung der
Funktionseinschränkungen, wie insbesondere "schwere Ausfälle im
Sinnesbereich, schwere geistige Entwicklungsstörungen, schwere
Verhaltensauffälligkeiten oder schwere körperliche
Funktionseinschränkungen", erscheinen nicht ausreichend definiert und
lassen offen, wann die verbindlichen Pauschalwerte zu berücksichtigen
sind. In der Praxis könnte dies zu Interpretationsproblemen führen.
Das vorgeschlagene Zuschlagsystem ist, wie bereits in Kärnten mit
ähnlich gelagerten Zuschlägen langjährig praktiziert,
grundsätzlich praktikabel. Allerdings soll dabei nicht übersehen
werden, dass bei der Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten
Kindern und Jugendlichen neben den Pauschalwerten auch eine konkret auf den
Pflegebedarf bezogene individuelle Einstufung erfolgen soll.
Die 5%ige Erhöhung des
Pflegegeldes kann im Hinblick auf den Verbraucherpreisindex nur als erster
Schritt in Richtung weiterer Valorisierung gesehen werden.
Eine laufende Erhöhung des Pflegegeldes in den Folgejahren wäre
wünschenswert.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Dr. Novak:
FdRdA