Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

26. Juni 2008 

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5493/5-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Mag. Wegscheider

 

Telefon:

 

050 536 – 30213

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrates

E-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

1017  W I E N

 

Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf  eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert werden, übermittelt.

 

Anlage

 

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Novak:

 

FdRdA


 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

26. Juni 2008  

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5493/5-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Mag. Wegscheider

 

Telefon:

 

050 536 – 30213

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

 

E-Mail: karin.pfeiffer@bmsk.gv.at

 

 

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 7. Mai 2008, GZ BMSK-40101/0011-IV/4/2008 zur Stellungnahme übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert werden, nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:

 

Der vorliegende Entwurf, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, wird grundsätzlich begrüßt.

 

Durch die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Pauschalwerte für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche bzw. demenziell erkrankter Personen wird auch dem speziellen Erfordernis Kärntens Rechnung getragen, Kindern und Jugendlichen sowie Demenzkranken einen leichteren Zugang zu höheren Pflegegeldstufen zu ermöglichen.

 

Allerdings ist dazu anzumerken, dass die in § 4 Abs. 4 gewählte Formulierung, wonach der Pauschalwert gemäß Abs. 3 nur in Fällen einer Mehrfachbehinderung anzuwenden ist, problematisch erscheint. Die taxative Aufzählung der Funktionseinschränkungen, wie insbesondere "schwere Ausfälle im Sinnesbereich, schwere geistige Entwicklungsstörungen, schwere Verhaltensauffälligkeiten oder schwere körperliche Funktionseinschränkungen", erscheinen nicht ausreichend definiert und lassen offen, wann die verbindlichen Pauschalwerte zu berücksichtigen sind. In der Praxis könnte dies zu Interpretationsproblemen führen.

Das vorgeschlagene Zuschlagsystem ist, wie bereits in Kärnten mit ähnlich gelagerten Zuschlägen langjährig praktiziert, grundsätzlich praktikabel. Allerdings soll dabei nicht übersehen werden, dass bei der Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen neben den Pauschalwerten auch eine konkret auf den Pflegebedarf bezogene individuelle Einstufung erfolgen soll.

 

Die 5%ige Erhöhung des Pflegegeldes kann im Hinblick auf den Verbraucherpreisindex nur als erster Schritt in Richtung weiterer Valorisierung gesehen werden.
Eine laufende Erhöhung des Pflegegeldes in den Folgejahren wäre wünschenswert.

 

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Novak:

 

FdRdA