An das

Bundeskanzleramt

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1014 Wien

 

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Wien, am 20. August 2008

Zl. K-400/200808/DR,AR

 

 

 

 

GZ: BKA 632 371/1/1-V/2a/06

 

Betreff: Bundesgesetz mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird.

 

In Abänderung von ursprünglich versandten Entwurf sieht die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes ab den Pflegestufen 6 und 7 (6% statt 5%) vor; dies ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings hat der Österreichische Gemeindebund in seiner Stellungnahme vom 25.06.2008 eine wesentlich stärkere Valorisierung (an Stelle von 5%) des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 3 gefordert. Dieser Forderung wurde daher nicht entsprochen. Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die gewünschte einmalige zweistellige prozentuelle Erhöhung und die Versicherung einer laufenden (jährlichen) Valorisierung des Pflegegeldes. Der Österreichische Gemeindebund verweist daher auf die zitierten Forderungen und hält fest, dass diese vollinhaltlich aufrecht erhalten werden.

 

Die Verbesserung der Pflegeeinstufung für Kinder und Jugendliche sowie der Ausbau der finanziellen Unterstützung für „betreuende“ Angehörige werden vollinhaltlich unterstützt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer