Gz BKA-F147.310/0030-II/3/2008

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

Ihr Zeichen ●GZ BMWA-551.100/0026-IV/1/2008

 

 

BM für Wirtschaft und Arbeit

  

Schwarzenbergplatz 1

1015 Wien

post@IV1.bmwa.gv.at

 

 

 

 

 

 

Betreff: Warmleitungs- und Kälteleitungsausbaugesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II

 

 

Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierung zu beanstanden:

-       der Endverbraucher

-       der Kunde

-       der Bestbieter

-       der Förderungswerber

-       der Förderungsempfänger

-       der Fördernehmer

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

 

·        Paarformen (z.B.: der/die Endverbraucher/in; die EndverbraucherInnen)

·        Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke

·        Umformulierungen

 

Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

Elektronisch gefertigt