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Gz ● BKA-F147.310/0030-II/3/2008 bearbeiterin ● Frau Mag. Sandra ULRICH Pers. E-mail ● Sandra.ULRICH@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7535 Ihr Zeichen ●GZ BMWA-551.100/0026-IV/1/2008 |
BM für Wirtschaft und Arbeit
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Betreff: Warmleitungs- und Kälteleitungsausbaugesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II
Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:
Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierung zu beanstanden:
- der Endverbraucher
- der Kunde
- der Bestbieter
- der Förderungswerber
- der Förderungsempfänger
- der Fördernehmer
Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
· Paarformen (z.B.: der/die Endverbraucher/in; die EndverbraucherInnen)
· Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke
· Umformulierungen
Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.
Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Bundesministerin:
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