Sehr geehrte Frau Mag. Perle, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zum Ministerialentwurf des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes möchte ich folgende zwei

Punkte anmerken:

 

1. Zu § 13 Abs. 6: Die Zusammenfassung des Leistungsberichts mit der Wissensbilanz ist sehr zu

begrüßen. Umso wichtiger, besonders im Hinblick auf die neue lit.g in § 13 Abs. 2 Z 1, ist eine

intensive Einbindung der Universitäten in die für das nächste Jahr geplanten Arbeiten zur Änderung

der Wissensbilanz-Verordnung.

 

2. Zu § 100 Abs. 3 ff.: Die Schaffung der neuen offiziellen Personalkategorie „nebenberufliches

Lehrpersonal“ (der Verweis in Abs. 5 ist übrigens offenbar unrichtig) könnte dazu genützt werden,

deren Wahlrecht zu beschränken, um nicht repräsentativen Mehrheitsbildungen aufgrund extrem

geringer Wahlbeteiligung vorzubeugen.

 

Diese Stellungnahme übermittle ich zugleich elektronisch an das Parlament.

 

Mit der höflichen Bitte um Berücksichtigung der angeführten Anliegen und verbindlichen Empfehlungen

 

Ihr Otto Altenburger