An das

Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1010 Wien

 

 

 

Betrifft: Stellungnahme zum UG Entwurf 2008-07-02

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Grundsätzlich ist das UG 2002 ein sehr gutes Gesetz für die Universität, das sich in vielerlei Hinsicht bewährt hat, und die österreichischen Universitäten im internationalen Umfeld stärkt und besser positioniert. Die großartigen Leistungen unserer Universitäten - speziell möchte ich die TU Wien und der TU Graz erwähnen, da ich beide gut kenne - sind ein Indiz für diesen Trend.

 

Die jetzige zur Begutachtung stehende Novelle ist aus meiner Sicht ein Versuch, kleinere Probleme mit dem UG 2002 zu reparieren, ist aber in keiner Weise als drastische Veränderung sondern als willkommene Adaptierung zu sehen.

 

Speziell als positiv möchte ich die Möglichkeit herausheben, verlängerte (6 Jahres) §99 Professuren zu ermöglichen. Für Vertreter des Mittelbaus ist und war es lange Zeit frustrierend, bei entsprechender Leistung nicht der Professurenkurie angehören zu können. Das vorliegende Modell erlaubt die Möglichkeit, nach sechs Jahren durch einen definierten Qualifikationsnachweis (Vergleich Tenure) permanent der Professorenkurie anzugehören. Dies ist gut für den Mittelbau und für Universitäten, da Leistung belohnt wird. Ob die Zahl nur 10% betragen darf, sollte man noch diskutieren. Da könnte man ruhig mutiger sein und auf 20% gehen.  Das würde auch dem aktuellen Bedarf - etwa einer von fünf - entsprechen.

 

Ebenso ist es als positiv zu bewerten, dass Angehörige des Mittelbaus LeiterInnen von OEs werden können.

 

In Bezug auf Mitbestimmung aller Universitätsangehörigen ist die jetzige Situation aus der praktischen Sicht ausreichend. Keine signifikanten Änderungen sind notwendig. Dies wird auch durch die vorliegende Novelle zum Ausdruck gebracht.

 

Positiv ist auch die Möglichkeit, Berufungsverfahren durch die Reduktion der Anzahl der Gutachter zu beschleunigen. Allerdings gibt es hier noch Optimierungsbedarf. Amerikanische Universitäten berufen Professoren innerhalb eines Monats, wenn Eile geboten ist. In Österreich dauert ein Verfahren zumindest 6-8 Monate (im besten Falle). Dies ist für die Betroffenen aber auch für die Universität belastend und kontraproduktiv, da die Schlagfertigkeit fehlt. Eine Beschleunigung wäre hier durchaus anzuregen.

 

Weshalb wurde in 21/1/12 alt der Wortlaut "Berichtspflicht" auf "jährliche Berichtspflicht sowie unverzügliche Berichtspflicht" geändert? 

 

Die Zuständigkeit des Unirates für  §21 Zi 1 Pkt 7 alt ist leider entfallen. Dies sollte wieder aufgenommen werden.

 

 

 

Univ.-Prof. Dr. Johannes Khinast

Unirat der TU Wien