Stellungnahme zum Entwurf der Novellierung des UG 2002

 

Die UG-Novelle ist abzulehnen, da darin die Abschaffung des Universitätsrates NICHT vorgesehen ist und, im Gegenteil, dessen Kompetenzen erweitert werden sollen.

Eine Unabhängigkeit der Universitäten wird durch den Universitätsrat verunmöglicht, da dieser in unbescheidenem Ausmaße von großen Unternehmen nahestehenden Personen besetzt ist.

Dieser Tatbestand steht in diametralem Gegensatz zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht der Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre.

Der Universitätsrat ist ein Produkt der Devise "Geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen Gut", die der Komplexität der menschlichen Gesellschaft nicht gerecht wird und sich bei genauerer Betrachtung nicht nur als höchst ideologisch, sondern auch als schlicht nicht zutreffend erweist.

 

Ich bitte Sie davon abzusehen die Abschaffung des Universitätsrates in künftigen Gesetzesvorlagen nicht vorzusehen.

mit freundlichen Grüßen,

 

Dipl.Ing. Jörg  P ü h r e r

Projektassistent,

TU Wien