Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Johannes Hahn!

 

Als wissenschaftlicher Angestellter (Privatdozent) der Technischen Universität Wien lehne ich den zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf für eine Novelle des UG 2002 in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen vehement ab:

 

- Weiterhin keine gemeinsame Kurie aller angestellten mit Habilitation oder gleichwertiger Qualifikation

 

- Rücknahme der im UG 2002 versprochenen Autonomie infolge Steigerung des ministeriellen Durchgriffsrechtes (Gestaltungsvereinbarungen, jährliche Überprüfung der Leistungsvereinbarungen mit budgetären Konsequenzen, einseitige Festlegung von Indikatoren).

 

- Abermalige Steigerung des administrativen Aufwandes, welcher infolge des gedeckelten Budgets wieder letztlich zu Lasten der Leistungsträger (Lehrenden und Forschenden) der Universität gehen muss.

 

- Abschaffung jeglicher Mitbestimmung der Universitätsangehörigen (außer in studienrechtlichen Angelegenheiten) infolge völliger Entmachtung des Senats.

 

- Ausschließliche Fremdbestimmung bei der Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin (Findungskommission, Universitätsrat).

 

- Steigerung der politischen Einflussnahme durch Wegfall der Sperrfrist betreffend die Mitglieder im Universitätsrat.

 

- Keine Rechte der Betriebsräte im Universitätsrat.

 

- Die Quotenregelung für Wahlvorschläge und die Nominierung in Kommissionen ist inpraktikabel.

 

- Herausnahme des nebenberuflich tätigen Lehrpersonals aus dem Vertretungsbereich des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Michael Wimmer

 

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-- Dr. Michael Wimmer--------------------------------------------------------

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