Stellungnahme zum UOG-Entwurf 2008-07-02

 

 

1. Aus Sicht eines Aufsichtsorganes gehören Budget und Rechnungsabschluss unabdingbar zusammen. Deshalb wäre zumindest ein gemeinsamer Beschluss Rektorat und Unirat vorzusehen. Ein ministeriel-les Revisionsrecht wäre damit unbestritten.

2. In 21/1/2 wurde „Berichtspflicht“ in „jährliche Berichtspflicht sowie unverzügliche Berichts-pflicht“ verändert. Berichtsinhalte sollten nicht im Gesetz stehen, zudem ist der Begriff „unverzüglich“ rechtlich nicht definiert.

3. Wahlergebnisse dürfen kein Bescheid sein, weil sonst Berufungen drohen, die den gesamten Betrieb lahmlegen können.

4. Einen Studierendenanwalt halte ich jedenfalls für überflüssig. Der Volksanwalt müsste doch reichen. Zusätzliche Kosten für Uni!