Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Johannes Hahn!

 

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband - Dachorganisation nimmt zum Entwurf des Universitätsgesetzes wie folgt Stellung:

 

Es fehlt im gesamten Universitätsgesetz im Bereich der Gleichbehandlung der Hinweis auf Menschen mit Behinderung. So z.B schon im Vorblatt. Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt zwar konsequent die Gleichbehandlung von Frauen und Männern um, jedoch die behinderten Menschen finden keine Berücksichtigung.

 

Es ist zwar die Rede von Gleichbehandlung und Integration, aber gleiche Rechte für Behinderte sind leider nicht wirklich verankert!

 

Aus diesem Grund, würden wir Sie bitten, das Behindertengleichstellungsgesetz zur Anwendung zu bringen und folgende Ergänzungsvorschläge bei der Beschließung des Universitätsgesetzes zu berücksichtigen:

 

Zu Z 72 bis Z 85:

 

Bei diesen Punkten sollte auch zusätzlich das Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt werden.

 

Im Arbeitskreis muss zusätzlich der Bereich von behinderten Menschen Berücksichtigung finden.  So ist bei den aufgezählten Diskriminierungspunkten der Punkt Behinderung anzufügen.

 

§ 42 Abs. 1:

 

Ergänzung: …. Und Behinderung entgegenzuwirken.

 

§ 42 Abs. 8:

 

Ergänzung: …. Und Behinderung darstellt, ist er …..

 

§ 43 Abs. 1 Z 2:

 

Ergänzung: …. Und Behinderung

 

§ 43 Abs. 5:

 

Ergänzung: … und Behinderung vorliegt. Betrifft die …..

 

§ 43 Abs. 6:

 

Ergänzung: ... und Behinderung so hat das Universitätsorgan ….

 

Zu Z 126:

 

Bei § 93a wäre ein weiterer Absatz einzufügen:

 

An den Universitäten ist jeweils zusätzlich eine spezielle Informations- und Servicestelle für Behinderte einzurichten, die den behinderten

Studierenden ihre Hilfestellung in allen studienbezogenen Anliegen von behinderten Studierenden direkt vor Ort

anbietet. Mit der Leitung ist nach Möglichkeit eine behinderte Universitätsangehörige oder ein Universitätsangehöriger zu betrauen.

 

Abs. 5 wäre zu ergänzen:

 

(5) Die Studierendenanwaltschaft hat über die von ihr behandelten Themen einen institutionalisierten

Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bildungseinrichtungen, studierendenrelevanten Behörden

sowie Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern und den jeweiligen Behindertenbeauftragten zu führen und darüber gemäß Abs. 6 zu

berichten.

 

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband - Dachorganisation würde Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, höflichst ersuchen, dass Sie unsere Anliegen bei der Umsetzung des Universitätsgesetzes, berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Gerhard Höllerer

Präsident des ÖBSV

Vizepräsident der ÖAR