Dr. Brigitte Nikolavcic

Technische Universität Wien

Institut für Wassergüte,
ressourcenmanagement
und Abfallwirtschaft

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www.iwag.tuwien.ac.at

 

An Herrn

Bundesminister

Dr. Johannes Hahn

per E-Mail an:

christine.perle@bmwf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Wien, am 07. August 2008

 

Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes (Änderung des Universitätsgesetzes 2002, Änderung des B-VG, Aufhebung von Bestimmungen des UOG 1993, KUOG, UniStG) – zur Begutachtung ausgesendet am 13. Juni 2008

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

 

Ich bin in unterschiedlichen Funktionen seit Oktober 1986 Mitglied der Technischen Universtität Wien. Hier habe ich studiert, promoviert, habe die Selbstverwaltung der Universität in verschiedenen Gremien und Funktionen und auch die Teilrechtsfähigkeit im Drittmittelbereich wie auch die Vollrechtsfähigkeit miterlebt.

Die Verwaltung kenne ich aus Sicht der Studierenden wie auch aus Sicht einer Mitarbeiterin mit teilweisen Führungsaufgaben eines Instituts, das teilrechtsfähig war und nun untergeordnete Organisationseinheit der Universität ist. Ich kann über gute Zusammenarbeit mit den universitären Verwaltungsorganen berichten, soweit dies im gegebenen Rahmen möglich ist.

Die Novelle des Universitätsgesetzes hat für mich gegenüber dem UOG 1975 massive Veränderungen im Selbstverständnis der Universität und insbesondere der Institute, der Studierenden und des Mittelbaues. Praktisch hat die Mitsprache mit dem Universtitätsgesetz geendet. Bis dahin hatten sowohl Studierende wie auch die Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus gute Gestaltungsmöglichkeiten. Meine Erfahrungen sind sehr positiv, dass die Mitsprache und Mitverantwortung sehr zum Wohle der Universität und ihrer Angehörigen eingesetzt wurden.

Nach Einführung der „Selbstverwaltung“ im Jahr 2004 hat für mich die Verwaltung extrem zugenommen, wobei der Nutzen für mich bisher nicht erkennbar war. Wir sind damit beschäftigt, Informationen in Datenbanken einzufüttern. Allein der Sinn ist für uns nicht erkennbar. Als Wissenschaftler bin ich interessiert, fachlich zu arbeiten. Seit der Umstellung von UOG auf UG ist dafür wenig Spielraum für mich.

Ich bedauere die Abkehr vom UOG und die Einführung des UG sehr, insbesondere die Abschaffung der Teilrechtsfähigkeit der Institute, zu der uns viele ausländische Universtitäten gratuliert hatten, und die Einschränkung der Mitbestimmung sehe ich als einen Rückschritt für das akademische Leben.

Der vorliegende Entwurf des UG-Änderungsgesetzes verschärft in meinen Augen die Abkehr von Demokratie und Akademie. Die Universitäten werden dadurch mehr zu Geschäfts- und Verwaltungsstellen.

Es kommt zu einer abermalige Steigerung des Verwaltungsaufwandes ohne Nutzen. Die Mitbestimmung der Universitätsangehörigen wird auf die studienrechtlichen Angelegenheiten beschränkt. Die Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin ist fremdbestimmt. Und die angedachte Findungskommission finde ich entbehrlich und den Aufwand dafür halte ich für hinausgeworfenes Geld.

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass Demokratie auf der Universität wieder Einzug hält, und dass für ALLE Universitätsangehörige wieder Mitsprache eingeführt wird. Dies würde das jetzt angeschlagene akademische Leben sehr fördern, und die Motivation unserer Forschenden und Lehrenden, wie auch meine eigene, wieder gut ermöglichen.

Ich bin mir sicher, dass Ihnen eine gute Entwicklung unserer Universitäten am Herzen liegt, und dass Sie dies nicht einer Handvoll Privatpersonen, so ernannten „Universitätsräten“ überlassen wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

Brigitte Nikolavcic