An
das
Herrn Herrn
im
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An
das Präsidium Email: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
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Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom unser Zeichen unsere Bearbeiterin / Nebenstelle Datum
BMWF-52.250/0135-I/6a/2008 13. Juni 2008 GZl.: 30002.00/005/07 MS / DW 40141 07.08.2008
Betr.: Stellungnahme
zum
Entwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes (Änderung des Universitätsgesetzes 2002, Änderung des B-VG, Aufhebung von Bestimmungen des UOG 1993, KUOG, UniStG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin Mag. PRAMMER!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. HAHN!
Sehr geehrter Herr Sektionschef Mag. FAULHAMMER!
In
der Anlage darf ich Ihnen meine Stellungnahme als Mitglied des Universitätsrates
der Technischen Universität Wien zum Entwurf eines
Universitätsrechts-Änderungsgesetzes (Änderung des
Universitätsgesetzes 2002, Änderung des B-VG, Aufhebung von
Bestimmungen des UOG 1993, KUOG, UniStG)
übermitteln.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch (0664 / 1811832) zur Verfügung.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung
D.I. Othmar
PÜHRINGER, e.h. Mitglied des
Universitätsrates der TU Wien |
Kopie ergeht zur Information an: - Mitglieder des Universitätsrats - Mitglieder des Rektorats - Rechtsabteilung (E 0101) - Abteilung Organisation und Koordination (E 010) |
Anlage: Stellungnahme
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom unser Zeichen unsere Bearbeiterin / Nebenstelle Datum
BMWF-52.250/0135-I/6a/2008 13. Juni 2008 GZl.: 30002.00/005/07 MS / DW 40141 07.08.2008
Stellungnahme
zum
Entwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes (Änderung des
Universitätsgesetzes 2002, Änderung des B-VG, Aufhebung von
Bestimmungen des UOG 1993, KUOG, UniStG)
Ziel ist: „Stärkung der Autonomie und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.“
Der Universitätsrat der TU Wien hat zur Vorbereitung der Novelle drei Anliegen eingebracht:
· Berufungsprozedere ist überreguliert
· Erweiterung der Kurie (Mittelbaufrustration)
· Lehrveranstaltungen – Entscheidung beim Rektor
Diese Anliegen entsprechen der Zieldefinition und wurden in der Novelle verbessernd berücksichtigt.
Auffallend kritische Punkte der Novelle:
· Zum Budgetentwurf hat der Universitätsrat „Recht zur Stellungnahme“. Das Jahresbudget als Teil der operativen Planung enthält die Umsetzungsmaßnahmen zum Entwicklungsplan, Leistungsvereinbarung, Investitionen, … und ist eine wesentliche Basis für die Aufsichtsfunktion des Universitätsrats. Ohne eine Zustimmung des Universitätsrats zum Budget funktioniert diese Aufsicht nicht.
· Wesentliche Ereignisse: „Datenclearing“, „Gestaltungsvereinbarung“ gehen am Universitätsrat vorbei. Ist unbefriedigend. Einbeziehung des Universitätsrats ist zu empfehlen.
· 5% werden als zusätzliche Mittel für die Entwicklung des österreichischen Hochschulraumes angeführt. Tatsächlich werden 5% vom Budget einbehalten. Löst nur Verstimmung aus. 5% sollen echte zusätzliche Mittel werden.
· Die neue Formulierung: „unverzügliche Berichtspflicht“ für den Universitätsrat ist überzogen. Bisherige besser belassen.
· Universitätsratsstellungnahme zu Curricula ist entfallen – soll bleiben.
Generelle Feststellung:
Erkennbar ist eine Tendenz zu Regulierungen, die dem Ziel „Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit“ nicht dienlich sind. Bei den Vorbereitungstreffen zur UG02-Novelle war erkennbar, dass einige Universitäten durch die Autonomie interne Führungsprobleme haben und nach gesetzlicher Regelung rufen – dem sollte nicht gefolgt werden.
„Das UG 2002 ist gut und nur in einigen Punkten verbesserbar. Vor einer Regulierungswelle ist es besser, das UG 2002 ohne Änderung zu belassen.“
D.I. Othmar
PÜHRINGER, e.h.
Mitglied des Universitätsrates der Technischen Universität Wien
Tel.: 0664 / 1811832 od. +43-1 (0) 732 / 67 38 54
Fax: +43-1 (0) 732 / 67 38 544
Email: o.puehringer@aon.at