Sg. Herr Dr. Hahn,

 

Im Anschluss finden Sie die Stellungnahme des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien zum vorliegenden Entwurf der Novelle zum UG 2002. Ich unterstütze diese Stellungnahme vollinhaltlich.

 

Als persönliche Bemerkung darf ich hinzufügen: Nach dem SuperGau, der den Mitarbeitern der österreischischen Universitäten von der schwarz/blauen Regierung zugemutet wurde, soll es offenbar jetzt noch schlimmer kommen.

 

Ich appelliere dringend an Sie: Wenn Sie an den Unis motivierte Mitarbeiter haben wollen (eigentlich würde es genügen, willkürliche Demotivation zu vermeiden, weil motivieren kann sich ein Wissenschafter selbst), dann denken Sie doch mal ein bisschen nach. Eine Universität soll keine Diktatur sein (so wie jetzt). Ein derartiges System führt dazu, dass sich manche anpassen (aus persönlichem Eigennutz), und die große Mehrheit zieht sich in ihr eigenenes Schneckenhaus zurück. Meine Bereitschaft zu zusätzlichem Engagement ist inzwischen auf Null gesunken. Wünschen Sie wirklich derartige Zustände?

 

Mit freundlichen Grüßen,

W.Auzinger

 

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Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien lehnt den zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf für eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen vehement

ab:

 

• Rücknahme der im UG 2002 versprochenen Autonomie infolge Steigerung des ministeriellen Durchgriffsrechtes (Gestaltungsvereinbarungen, jährliche Überprüfung der Leistungsvereinbarungen mit budgetären Konsequenzen, einseitige Festlegung von Indikatoren).

• Abermalige Steigerung des administrativen Aufwandes, welcher infolge des gedeckelten Budgets wieder letztlich zu Lasten der Leistungsträger (Lehrenden und Forschenden) der Universität gehen muss.

• Abschaffung jeglicher Mitbestimmung der Universitätsangehörigen (außer in studienrechtlichen Angelegenheiten) infolge völliger Entmachtung des Senats.

• Ausschließliche Fremdbestimmung bei der Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin (Findungskommission, Universitätsrat).

• Steigerung der politischen Einflussnahme durch Wegfall der Sperrfrist betreffend die Mitglieder im Universitätsrat.

• Keine Rechte der Betriebsräte im Universitätsrat.

• Die Quotenregelung für Wahlvorschläge und die Nominierung in Kommissionen ist inpraktikabel.

• Herausnahme des nebenberuflich tätigen Lehrpersonals aus dem Vertretungsbereich des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal.

Auf Basis eines mit großer Mehrheit gefällten Beschlusses erhebt der Betriebsrat für

 

Auf Basis eines mit großer Mehrheit gefällten Beschlusses erhebt der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien für eine UG-Novelle folgende Forderungen im Sinne der „Weiterentwicklung der Universitäten“:

 

• Anhörungs- und Antragsrecht der Betriebsräte sowohl im Universitätsrat als auch im Senat.

• Wahl des Rektors bzw. der Rektorin durch eine alle Personengruppen umfassende Universitätsversammlung aufgrund eines Vorschlages durch den Senat.

• Umsetzung einer einheitlichen Personenkategorie von Lehrenden und Forschenden (Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer), welche Professorinnen und Professoren, Dozenten und Dozentinnen sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Doktorat – oder mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation – in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Universität umfasst. Diese Personengruppe sollte im Senat 60 Prozent der Mitglieder stellen.

• Erweiterung der Kompetenzen des Senats (Beschlusskompetenz betreffend

Organisations- und Entwicklungsplan, Initiativrecht für Satzungsänderungen).

 

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Ao.Univ.Prof. Dr. Winfried Auzinger

 

Institute for Analysis und Scientific Computing                   

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