Department für Raumentwicklung,
Infrastruktur- und Umweltplanung

 

Ao.Univ.Prof.Dr. W. Feilmayr

Tel.: (+43-1) 58801- 26631
Fax: (+43-1) 58801- 26699
Wolfgang.Feilmayr@tuwien.ac.at
http://www.srf.tuwien.ac.at

 

An Herrn

Bundesminister

Dr. Johannes Hahn

 

Per E-Mail an:

Christine.perle@bmwf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Wien, am 8.8.2008

 

Betreff:      Stellungnahme zum Entwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes – zur Begutachtung ausgesendet am 13. Juni 2008

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Johannes Hahn

 

Der Senat der TU Wien ebenso wie der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der Technischen Universität Wien weisen in Ihren Stellungnahmen auf die massiven Verschlechterungen durch die geplante Novellierung hin. Das Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung (eine der größten Organisationseinheiten der TU Wien) teilt vollinhaltlich diese schwerwiegenden Bedenken. Schon das UG 2002 brachte gegenüber dem UOG 1993 eine markante Verschlechterung (Einschränkung der demokratischen Selbstverwaltung, Demontage der Rechte des Mittelbaus, erhöhter Verwaltungsaufwand u.a. durch die Vollrechtsfähigkeit, …).

 

Wir haben deshalb auch bei der Konstituierung des Departments für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung 2004 in unserer internen Satzung demokratische Elemente des UOG 1993 „hinüber gerettet“. Diese freiwilligen Vereinbarungen haben in den letzten vier Jahren wesentlich zu einem erfolgreichen und friktionsfreien Lehr- und Forschungsbetrieb am Department beigetragen.

 

PS

Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Minister, Ihrer Amtskollegin, Frau Minister Fekter meine tiefe Bestürzung über ihre Vorgehensweise bei der Abschiebung zweier bestens integrierter Familien in Oberösterreich zum Ausdruck zu bringen.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Ao. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Wolfgang Feilmayr

            (Departmentleiter)