Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Johannes Hahn!
Ich lehne den zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf für eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen vehement ab:
• Rücknahme der im UG 2002 versprochenen Autonomie infolge Steigerung des ministeriellen Durchgriffsrechtes (Gestaltungsvereinbarungen, jährliche Überprüfung der Leistungsvereinbarungen mit budgetären Konsequenzen, einseitige Festlegung von Indikatoren).
• Abermalige Steigerung des administrativen Aufwandes, welcher infolge des gedeckelten Budgets wieder letztlich zu Lasten der Leistungsträger (Lehrenden und Forschenden) der Universität gehen muss.
• Abschaffung jeglicher Mitbestimmung der Universitätsangehörigen (außer in studienrechtlichen Angelegenheiten) infolge völliger Entmachtung des Senats.
• Ausschließliche Fremdbestimmung bei der Bestellung des Rektors bzw.
der Rektorin (Findungskommission, Universitätsrat).
• Steigerung der politischen Einflussnahme durch Wegfall der Sperrfrist betreffend die Mitglieder im Universitätsrat.
• Keine Rechte der Betriebsräte im Universitätsrat.
• Herausnahme des nebenberuflich tätigen Lehrpersonals aus dem Vertretungsbereich des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal.
Mit freundlichen Grüßen,
P.-J. Wagner