Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Johannes Hahn!

 

Ich lehne den zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf für eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen vehement ab:

 

Rücknahme der im UG 2002 versprochenen Autonomie infolge Steigerung des ministeriellen Durchgriffsrechtes (Gestaltungsvereinbarungen, jährliche Überprüfung der Leistungsvereinbarungen mit budgetären Konsequenzen, einseitige Festlegung von Indikatoren).

Abermalige Steigerung des administrativen Aufwandes, welcher infolge des gedeckelten Budgets wieder letztlich zu Lasten der Leistungsträger (Lehrenden und Forschenden) der Universität gehen muss.

Abschaffung jeglicher Mitbestimmung der Universitätsangehörigen (außer in studienrechtlichen Angelegenheiten) infolge völliger Entmachtung des Senats.

Ausschließliche Fremdbestimmung bei der Bestellung des Rektors bzw.

der Rektorin (Findungskommission, Universitätsrat).

Steigerung der politischen Einflussnahme durch Wegfall der Sperrfrist betreffend die Mitglieder im Universitätsrat.

Keine Rechte der Betriebsräte im Universitätsrat.

Herausnahme des nebenberuflich tätigen Lehrpersonals aus dem Vertretungsbereich des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

P.-J. Wagner