Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes

(Änderung des Universitätsgesetzes 2002, Änderung des B-VG, Aufhebung von Bestimmungen des UOG 1993, KUOG, UniStG) – zur Begutachtung ausgesendet am 13.

Juni 2008

 

Sehr geehrter Damen und Herren!

 

Es ist die Benachrichtigung des Vorsitzenden des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal der TU Wien ueber die geplante Änderung des Universitätsgesetzes 2002, welche mich dazu bewegt Ihnen dieses MAil zu schreiben. NAchdem ich Zusammenfassungen der Änderungsentwürfe und deren Kritikpunkte der Interessensvertreter gelesen habe, kann ich die Kommentare des Vorsitzenden des Betriebsrates nachvollziehen und muss mich dieser Kritik (leider) anschlieszen. Es ist noch nicht so lange her, dass ich ein Mitglied des wissenschaftlichen Personals der TU Wien bin und hab schon in den letzten Semester meines Studium miterleben muessen, wie die teilweise die Motivation des Lehrpersonals rapide gesunken ist. Ich konnte mir das damals nur durch die mit der Änderung des Universitätsstatuses einhergehenden Reduzierung von Mitbestimmung und Ressourcen erklären. Es ist mir ein Rätsel, warum zuständige Verantwortliche Universitäten nach markwirtschaftliche Kriterien ausrichten wollen, mit Biegen und Brechen gegen den Willen der meisten Universitätsangehörigen; um die Entwicklung einer freien und frei denkenden Gesellschaft zu unterstützen? Ich zweifle stark an dieser Vorgangsweise! Es gibt Argumente und genug Beispiele, warum sich eine vielseitig entwickelnde Lehr - und Forschungskultur positive auf unsere Zivilisation auswirkt ...

 

In diesem Sinne bitte ich Sie, Anmerkungen des wissenschaftliche Personals der TU Wien und anderer Universitäten ernst zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüszen,

Aram AMOUZANDEH