Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften
Karl-Franzens-Universität Graz
Vors.: Bernd Urban (bernd@rewi.at)
Universitätsstraße 15 Bauteil B/E
8010 Graz
An das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
christine.perle@bmwf.gv.at
sowie
das Präsidium des österreichischen Nationalrats
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Graz am, 14. 08. 2008
Stellungnahme der Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz zum Begutachtungsentwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2008
GZ BMWF-52.250/0135-I/6a/2008
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich seitens der Fakultätsvertretung REWI an der Karl-Franzens-Universität Graz in meiner Stellungnahme nur auf einen Punkt des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes beschränken. Dass die anderen Bestimmungen in der Stellungnahme nicht berührt werden, soll keinesfalls als Zustimmung gedeutet werden.
Behandeln möchte ich nur den vorgeschlagenen § 54 Abs 3 UG:
Gegen die grundsätzliche Flexibilisierung der (Bachelor-)Studienedauer ist natürlich nichts einzuwenden. Im auf alle Juristen zutreffenden Fall wäre jedoch eine 4-jährige Ausbildung zum Bachelor-juris mit anschließendem 2 (!) jährigem Studium zum Master der Rechtswissenschaften vorgesehen. Auf den Punkt gebracht würde dies bedeuten, dass sich die reale (Mindest-) Studiendauer in unserem Studium um die Hälfte (nämlich 2 Jahre) auf 6 Jahre erhöhen würde um einen mit heute vergleichbaren Abschluss zu erlangen. Dies erscheint keinesfalls rechtfertigbar! Weder aus ökonomischer (volkswirtschaflticher) Sicht, noch aus Gründen der Umsetzung des Bologna-Prozesses erscheint es logisch ein Studium aus „Jux und Tollerei“ um 50 % zu verlängern!
Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2007 sieht für den Zugang zu den „klassischen“ Juristenberufen genaue Kriterien vor welche erfüllt sein müssen um den jeweiligen Berufsweg einzuschlagen. Diese Bestimmung schreibt den Universitäten inhaltliche Kriterien für das Studium vor. Diese Kriterien müssen durch die Universitäten jedenfalls durch ein Studium mit 240 ECTS-Anrechnungspunkten erfüllt werden. Das 4-jährige Bachelor-Studium würde das aktuelle Diplomstudium 1:1 ablösen. Somit erscheint es aber noch unverständlicher warum für das Erreichen des mit heute äquivalenten akademischen Abschlusses (nämlich des Masters) die Studiendauer +50% betragen müsse, bzw. für dasselbe (4-jährige) abgeschlossene Studium plötzlich „nur noch“ der Abschluss „Bachelor“ erreichbar ist. Beide Fälle sind natürlich inakzeptabel. Ein massiver Reputationsverlust unseres Standes (va der jüngeren KollegInnen) wäre die Folge.
Dies kann und wird unsererseits jedenfalls nicht hingenommen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Urban eh.
(Vorsitzender der Fakultäts- und Studienvertretung REWI an der KF Uni Graz)