Montreal, am 6. Juli 2008

 

Stellungnahme der Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben zum Entwurf des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsident, sehr geehrter Herr Bundesminister!

 

Die Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben erlaubt sich über die einstimmig angenommene Stellungnahme des akademischen Senates der Montanuniversität hinaus, folgende Einwände gegen den vorliegenden Entwurf des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2008 einzubringen:

 

Freigabe des Studienbeitrages für Nicht-EWR-Bürger

§ 91 Zi. 2 ist aus unserer Sicht strikt abzulehnen. Als ausländischer Studierender aus einem Entwicklungsland bedarf es bereits jetzt hoher finanzieller Aufwendungen ein Studium in Österreich zu beginnen. Es ist löblich, dass hier das Bundesgesetz den Universitäten vorschreibt Studienförderungsmaßnahmen für sozial bedürftige Angehörige von Drittstaaten zu schaffen, jedoch werden die Maßnahmen in Anbetracht der angespannten Budgetlage unserer Universitäten mit Sicherheit nicht in dem notwendigen Umfang ausfallen. Hier muss der Bund Mittel zur Verfügung stellen. Ansonsten werden die Studierenden aus Entwicklungsländern durch die Freigabe der Studienbeiträge sukzessive von unseren Universitäten ausgeschlossen. In weiterer Folge wird die Realisierung dieses Vorhabens ohne entsprechende Übergangsfrist unzählige Gäste aus Drittstaaten, die bereits ein Studium in Österreich betreiben, dazu zwingen das Studium frühzeitig abzubrechen.

 

Einführung qualitativer Zugangsbeschränkungen

§ 64 Zi. 5 sollte unbedingt revidiert werden. Der Vorschlag, qualitative Zulassungsbedingungen im Curriculum einzuführen, um die Zulassung in das Masterstudium zu erhalten, kann von den Universitäten dazu missbraucht werden generelle Zugangsbeschränkungen quasi durch die Hintertür einzuführen. Anstatt die Mobilität der Studierenden zu fördern, wird hier versucht eben diese einzuschränken, was wir strikt ablehnen.

 

 

Rückerstattung des Studienbeitrages für Studierende in gesellschaftlich oder volkswirtschaftlich besonders nachgefragten Studienrichtungen

In Anbetracht der Tatsache, dass einige für die Allgemeinheit sehr wichtige Studienrichtungen geringe Studierendenzahlen aufweisen, sollte ein Anreiz geschaffen werden diese Studienrichtungen bei der Studienwahl anderen vorzuziehen. Besonders technisch-naturwissenschaftliche Studien werden auf Grund alter Sünden einer verfehlten Bildungspolitik in der Mittelschule leider von viel zu wenigen Studierenden belegt, was unserer Volkswirtschaft auf lange Sicht erheblich schaden könnte, da die für die Wettbewerbsfähigkeit so wichtigen akademischen Fachkräfte aus technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen in zu geringer Zahl auf dem heimischen Arbeitsmarkt vorhanden sind.

Eine von uns erdachte Möglichkeit wäre, dass der Bundesminister per Verordnung festlegt, um welche konkreten Studienrichtungen es sich handelt (in Abstimmung mit der Interessensvertretung der heimischen Wirtschaft und der Industrie) und jenen Studierenden, welche in den besagten Richtungen 10 ECTS-Punkte (analog zur Familienbeihilfe) abgelegt haben, sollen die Studienbeiträge refundiert werden.

Wichtig ist hier allerdings, dass die Refundierung vom Bund und nicht von den betreffenden Universitäten getragen wird. Letzteres würde nur zu einer massiven Verschlechterung der (noch guten) Studienbedingungen an unseren technischen Universitäten führen, die Ausbildungsqualität vermindern und unser Anliegen pervertieren.

Mit dieser vergleichsweise günstigen Maßnahme kann sicherlich ein Anstieg der Studierendenzahlen in den volkswirtschaftlich oder gesellschaftlich besonders nachgefragten Studienrichtungen erreicht werden.

 

Mit montanstudentischem Glück Auf!

 

 

 

 

 

Peter Pulm

Vorsitzender Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
an der Montanuniversität Leoben