Geschäftszeichen:

Verf-301161/2‑2008‑Tu

 

Bearbeiter: Mag.Dr. Thomas Uebe

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E-Mail: verfd.post@ooe.gv.at

 

www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

Linz,  8. Juli 2008

 

 

 

Textfeld: _Amt der Oö. Landesregierung

4021 Linz   Klosterstraße 7

 

 

 

 

 

 

An das

 

Bundesministerium für Finanzen

Abteilung VI/1

Hintere Zollamtstraße 2b

1030 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentgesellschaften (Investmentgesell­schaftengesetz - IGG) erlassen wird und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wird - Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 (KMStIG 2008); Entwurf - Stellungnahme

         (Zu GZ BMF-010000/0014-VI/1/2008 vom 11. Juni 2008)

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Amt der Oö. Landesregierung teilt zum vorliegenden Entwurf Folgendes mit:

 

Die vom Bundesgesetzgeber beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung, Expansion oder Umstrukturierung von Unternehmen (Stärkung der Eigenkapitalsituation bei den österreichischen Unternehmen) sind grundsätzlich begrüßenswert.

 

Dieses bundesgesetzliche Vorhaben hat allerdings nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder und Gemeinden beträchtliche finanzielle Auswirkungen: Wenn - den Erläuterungen entsprechend - in 10 Jahren voraussichtlich 200 Mio. Euro Mindereinnahmen bei der Körperschaft-steuer zu erwarten sein werden, bedeutet dies (entsprechend den derzeitigen FAG-Schlüsseln) nach unseren Berechnungen den Entfall von jährlichen Einnahmen für die Länder in Höhe von 51 Mio. Euro, also 10 Mio. Euro mehr als die Berechnung gemäß den Erläuterungen offenbar ergab. Für das Land Oberösterreich ergäbe sich daraus ein jährlicher Einnahmenentfall von ca. 8,6 Mio. Euro!

 

Diese Belastung ist jedenfalls kontraproduktiv zu dem im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes vereinbarten Ziel, dass die Länder auch künftig positive Maastrichtbeiträge leisten müssen.

 

Durch den deutlich spürbaren Entfall an Einnahmen, der mit den von Bundesseite vorgeschlagenen Regelungen verbunden ist, wird an die Grenze der Leistungsfähigkeit der Länder und Gemeinden herangegangen und daher der finanzrechtliche Grundsatz der gerechten Lastenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften verletzt!

 

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt daher eine bundesgesetzliche Regelung dar, die zu einer deutlichen Verschiebung im Finanzgefüge führen würde, wobei die Länder und Gemeinden erhebliche Finanzierungslasten in Form von Einnahmenausfällen - zugunsten österreichischer Unternehmen - zu tragen hätten. Insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass die Länder und Gemeinden gehalten sind, einen steten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zwecks Erreichung des Maastrichtzieles zu leisten, müssen sie zumindest in anderer Weise entsprechende Entlastungen desselben Ausmaßes vom Bundesgesetzgeber zugestanden bekommen.

 

Aus den vorstehend angeführten Gründen wird der Gesetzentwurf in der derzeit vorliegenden Form abgelehnt und gefordert, hinsichtlich einer finanziellen Abgeltung der damit verbundenen Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden umgehend Verhand­lungen im Sinn des § 6 FAG 2008 aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Oö. Landesregierung:

 

Dr. Eduard Pesendorfer

Landesamtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Ergeht abschriftlich an:

1.    das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

2.    alle Ämter der Landesregierungen

3.    die Verbindungsstelle der Bundesländer

4.    die Mitglieder der Oö. Landesregierung

5.    den Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Oberösterreich

6.    den Oberösterreichischen Gemeindebund

7.    das Institut für Föderalismus

8.    die Direktion Finanzen

       (zu Fin-081840 bzw. zu FinD-082452/1-2008-Roi/Ins vom 23. Juni 2008)

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Verfassungsdienst, Klosterstraße 7, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.