BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW

e-mail: abti2@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0184-I.2c/2008

Datum:

11. Juli 2008

Seiten:

2

An:

Cc:

BMF/  e-Recht@bmf.gv.at  

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

Von:

Bot. Dr. H. Tichy

SB:

Ges. Loidl, Ges. Krauss-Nussbaumer, Mag. Csörsz

DW:

3992

 

BETREFF:    Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008; Stellungnahme BMeiA

 

Zu da. GZ BMF-010000/0014-VI/1/2008

 

 

Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Es darf angeregt werden den ggst. Gesetzesentwurf nochmals im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu prüfen.

 

Voranzustellen ist, dass u.U auch Richtlinie 85/611/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu beachten wäre.

 

In § 1 Z 1 lit. a) bb) wird normiert, dass nur Aktiengesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich unter das ggst. Gesetz fallen und als Investment-Gesellschaften gelten sollen. Damit könnten z. B. Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften nicht-österreichischer Aktiengesellschaften nicht in den Genuss der Vorteile des ggst. Gesetzesentwurfs kommen. Dies könnte eine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts (Beschränkung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit sowie der Kapitalverkehrsfreiheit) darstellen und könnte auch in Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf Beihilfen problematisch sein.

 

Zu § 6 ist allgemein zu bemerken, dass die Vorsaussetzung, dass die Investmentgesellschaft und die Managementgesellschaft ihren Sitz im selben EWR-Mitgliedstaat haben müssen, problematisch erscheint. Insbesondere Z 5 (Erfordernis des Mittelpunktes des Lebensinteresses in Österreich) und Z 6 (Erfordernis der deutschen Sprache) könnten u.U. als Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs angesehen werden.

 

Für die Bundesministerin:

H. TICHY m.p.