|
|
|||||||
|
An das Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtstraße 2b 1030 Wien |
è Finanzen und Landeshaushalt
Finanzausgleich, Abgaben Bearbeiter: Bei Antwortschreiben bitte |
|
|||||
|
GZ: |
FA4A-24Bu123/161-2008 |
|
|
Graz, am 14. Juli 2008 |
|||
|
Ggst.: |
Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 |
|
|||||
Zu dem mit Schreiben vom 11. Juni 2008 übermittelten Entwurf eines Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 wird vom Land Steiermark nachfolgende Stellungnahme übermittelt:
Die vom Bundesgesetzgeber beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung, Expansion oder Umstrukturierung von Unternehmen (Stärkung der Eigenkapitalsituation bei den österreichischen Unternehmen) sind grundsätzlich im Hinblick auf die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen begrüßenswert.
Den Erläuterungen des gegenständlichen Gesetzesentwurfes ist zu entnehmen, dass die Verwirklichung des gegenständliches Gesetzesvorhabens zu einer Verminderung der Ertragsanteile der Länder um ca. € 41 Mio. per anno führen würde. Die diesen Mindereinnahmen gegenüberstehenden positiven Effekte sollen zu Mehreinnahmen führen, die wiederum diese Mindereinnahmen zum Teil kompensieren sollen, werden jedoch in den Erläuterungen nicht beziffert.
Im Hinblick auf diese finanziellen Auswirkungen ist es einerseits bedauernswert, dass das Bundesministerium für Finanzen der in § 6 Finanzausgleichsgesetz 2008 festgeschriebenen Verhandlungspflicht nicht nachkommt und andererseits einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung aussendet, der nicht den Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz entspricht.
Angesichts der Tatsache, dass das neue Finanzausgleichsgesetz 2008 erst seit einigen Monaten in Kraft ist und bereits eine Reihe von bundesgesetzlichen Vorhaben zu massiven finanziellen Belastungen auf Seiten der Länder führen, ist zu befürchten, dass die schleichende Destabilisierung des Finanzausgleichsgefüges zu einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Sachlichkeitsgebotes nach sich zieht.
Es werden daher ausdrücklich Maßnahmen seitens des Bundes eingefordert um die negativen finanziellen Auswirkungen auf die Länderhaushalte zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Leiter der Fachabteilung:
(Unterschrift am Original im Akt)
(Hofrat Dr. Ludwig SIK)
n:\referat1\z_mitarbeiter\meihsl\mag. pölzl\briefe\24bu123_161 kapitalmarktstärkungsgesetz bmf 04.07.2008.doc