AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

     

 

 

Fachabteilung 4A

 

An das

Bundesministerium für Finanzen

 

Hintere Zollamtstraße 2b

1030 Wien

è Finanzen und Landeshaushalt

                                                                   

Finanzausgleich, Abgaben
und Legistik

Bearbeiter:
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Bei Antwortschreiben bitte
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GZ:

FA4A-24Bu123/161-2008

 

 

Graz, am 14. Juli 2008

 

Ggst.:

Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008

 


 

Zu dem mit Schreiben vom 11. Juni 2008 übermittelten Entwurf eines Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 wird vom Land Steiermark nachfolgende Stellungnahme übermittelt:

 

Die vom Bundesgesetzgeber beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung, Expansion oder Umstrukturierung von Unternehmen (Stärkung der Eigenkapitalsituation bei den österreichischen Unternehmen) sind grundsätzlich im Hinblick auf die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen begrüßenswert.

 

Den Erläuterungen des gegenständlichen Gesetzesentwurfes ist zu entnehmen, dass die Verwirklichung des gegenständliches Gesetzesvorhabens zu einer Verminderung der Ertragsanteile der Länder um ca. € 41 Mio. per anno führen würde. Die diesen Mindereinnahmen gegenüberstehenden positiven Effekte sollen zu Mehreinnahmen führen, die wiederum diese Mindereinnahmen zum Teil kompensieren sollen, werden jedoch in den Erläuterungen nicht beziffert.

 

Im Hinblick auf diese finanziellen Auswirkungen ist es einerseits bedauernswert, dass das Bundesministerium für Finanzen der in § 6 Finanzausgleichsgesetz 2008 festgeschriebenen Verhandlungspflicht nicht nachkommt und andererseits einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung aussendet, der nicht den Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz entspricht.

 

Angesichts der Tatsache, dass das neue Finanzausgleichsgesetz 2008 erst seit einigen Monaten in Kraft ist und bereits eine Reihe von bundesgesetzlichen Vorhaben zu massiven finanziellen Belastungen auf Seiten der Länder führen, ist zu befürchten, dass die schleichende Destabilisierung des Finanzausgleichsgefüges zu einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Sachlichkeitsgebotes nach sich zieht.

 

Es werden daher ausdrücklich Maßnahmen seitens des Bundes eingefordert um die negativen finanziellen Auswirkungen auf die Länderhaushalte zu verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Leiter der Fachabteilung:

(Unterschrift am Original im Akt)

 

(Hofrat Dr. Ludwig SIK)

 

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