An das

Bundesministerium

für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 Wien

 

Per Mail: e-Recht@bmf.gv.at

                begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Wien, am 15. Juli 2008

Zl. B-026/150708/DR,AR

 

 

GZ: BMF-010000/0014-VI/1/2008

 

 

Betreff: Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

In Artikel 2 des Entwurfs (§ 6c KöStG) wird festgehalten, dass Investment-Aktiengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Kommanditisten von Investment-Kommanditgesellschaften hinsichtlich der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung sowie sonstigen Wertänderungen aus von der Investmentgesellschaft unmittelbar gehaltenen Beteiligungen, und hinsichtlich der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von der Investmentgesellschaft unmittelbar gehaltenen Mitunternehmeranteilen von der KöSt befreit sind. Erträge aus Annexfinanzierungen sollen bis zu gewissen Grenzen steuerbefreit sein.

 

Aus dem Vorblatt zum gegenständlichen Gesetzesentwurf geht hervor, dass durch die begleitenden steuerlichen Maßnahmen die Gemeinden bei den Ertragsanteilen Einbußen von ca. 23 Mio € hinzunehmen haben. Dem werden nicht quantifizierte und auch nicht quantifizierbare mögliche Mehreinnahmen gegenüber gestellt, die diese Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen angeblich zum Teil kompensieren sollen. Ob diese Kompensationseffekte aber auch tatsächlich eintreten und in welcher Dimension kann heute realistischerweise wohl nicht abgeschätzt werden. Entsprechende Zahlen werden in den Erläuterungen auch nicht dargelegt.

 

Auffallend ist, dass – wie schon beim Strukturänderungsgesetz für die Krankenversicherung und die Organisation der Sozialversicherung – neuerlich in einem Gesetzesentwurf unabhängig von der Steuerreform Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen verursacht werden. Damit wird letztendlich das Ergebnis des Finanzausgleiches konterkariert. Die Prognosen des Finanzministeriums für die Ertragsanteile sind zwar – zugegebenermaßen – für das Jahr 2008 noch sehr gut, allerdings zeigen die Darstellungen ab dem Jahr 2009 bereits in eine andere Richtung. Die durch einzelne Gesetze verursachten Mindereinnahmen, die in diesen Schätzungen noch gar nicht berücksichtigt sind, würde sich das zu erwartende Ergebnis bei den Ertragsanteilen weiter nach unten revidieren.

 

Der Österreichische Gemeindebund lehnt diesen Entwurf daher ab und verlangt Verhandlungen gemäß § 6 FAG aufgrund der zu erwartenden steuerlichen Mindereinnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

Ergeht zK an:

Alle Landesverbände

Die Mitglieder des Präsidiums

Büro Brüssel