Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenbastei 5 1010 Wien
per E-Mail
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Geschäftszahl: |
BMUKK-13.515/0003-III/4/2008 |
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SachbearbeiterIn: |
Mag. Andreas Bitterer |
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Abteilung: |
III/4 |
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E-Mail: |
andreas.bitterer@bmukk.gv.at |
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Telefon/Fax: |
+43(1)/53120-2369/53120-812369 |
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Ihr Zeichen: |
BMLFUW-UW.1.3.2/0412-V/4/2008 |
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. |
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Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem
Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum
Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen;
Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten Vereinbarungsentwurfes und erlaubt sich wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Art. 12 und 13 des Vereinbarungsentwurfes:
Zu der in den korrespondierenden Erläuterungen finanzieller Natur enthaltenen Feststellung, wonach allenfalls mit höheren Mietkosten bei Umsetzung der genannten Maßnahmen im Bereich von öffentlichen Gebäuden gerechnet werden müsste, ist zu bemerken, dass eine solche Erhöhung nicht oder zumindest weitgehend nicht erforderlich sein müsste, wenn die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (als Eigentümerin und Vermieterin ehemals bundeseigener Schulgebäude) bereit ist, die laufenden Mieteinnahmen verstärkt für energieeffiziente Investitionen einzusetzen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erscheint ein derartiger verstärkter Mitteleinsatz als Zweckwidmung für die genannten Maßnahmen möglich und es wird vorgeschlagen, entweder die Art. 12 und 13 des Vereinbarungsentwurfes entsprechend zu ergänzen oder zumindest in den Ausführungen im Vorblatt über die finanziellen Auswirkungen folgende Empfehlung aufzunehmen:
„In Ergänzung zu den § 3 und 4 MRG wird die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. über Vereinbarung mit den nutzenden Ressorts dazu angehalten, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung im Sinne der gegenständlichen Vereinbarung in den vom Bund genutzten Gebäuden durchzuführen. Die Finanzierung wird dabei aus den derzeitigen Mieteinnahmen erfolgen.“
Zu Art. 15 Abs. 4 des Vereinbarungsentwurfes:
Zur Verpflichtung in die „… Lehrpläne für einschlägige berufsbildende höhere Schulen … ehest möglich Agenden betreffend energieeffizientes Bauen …“ aufzunehmen, ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise der Lehrplan der einschlägigen Höheren Lehranstalt für Bautechnik (besonders im Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik) schon derzeit auf die Anforderungen des umweltgerechten bzw. energieeffizienten Bauens ausgerichtet ist und Schwerpunktsetzungen im Sinne des gegenständlichen Vereinbarungsentwurfes in Umsetzung des Lehrplans entsprechend seinem Charakter als Rahmen im Unterricht ermöglicht werden (vgl. Anlage 1.1.1 der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997 idgF).
Zu Art. 16 des Vereinbarungsentwurfes:
Die Frage der Zuständigkeit zur Berichtslegung für den Bereich des Bundes, insbesondere für den Bereich der öffentlichen Gebäude, sollte zumindest in den Erläuterungen eine nähere Konkretisierung erfahren (Berichtsvorlage durch bestellte Sachverständige/Experten oder durch Experten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit oder durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. oder durch die Mieterressorts?).
Eine Kopie dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Wien, 9. Juli 2008
Für die Bundesministerin:
Mag. Andreas Bitterer
Elektronisch gefertigt