|
Gz ● BKA-920.751/0006-III/1/2008 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Dr Anita PLEYER Pers. E-mail ● anita.pleyer@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7106
|
Präsidium des Nationalrates 1010 Wien |
|
|
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Sexualstraftäterdateigesetz 2008;
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren
Das Bundeskanzleramt – Sektion III übermittelt zu dem im Betreff angeführten Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Inneres eine Ausfertigung der ho. Stellungnahme.
15. Juli 2008
Für die Bundesministerin:
PLEYER
Elektronisch gefertigt
|
Gz ● BKA-920.751/0006-III/1/2008 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Dr Anita PLEYER Pers. E-mail ● anita.pleyer@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7106 Ihr Zeichen ● BMI-LR1315/0023-III/1/2008 |
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7 1010 WIEN |
|
|
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Sexualstraftäterdateigesetz 2008;
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren
Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafregistergesetz (Sexualstraftäterdateigesetz 2008) geändert wird, nimmt das Bundeskanzleramt – Sektion III wie folgt Stellung:
Zu § 12 Abs. 2:
Es wird für erforderlich erachtet, dass neben den aufgezählten Einrichtungen auch der Begriff „Dienstbehörden der Gebietskörperschaften“ eingefügt wird. Dies deshalb, weil gerade auch für Dienstbehörden (z.B. Polizeianhaltezentren, Justizanstalten, Schulen) eine allfällige Vorbelastung eines potentiellen Bediensteten, der mit der Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben könnte, nicht im „Dunkeln bleiben“ sollte.
15. Juli 2008
Für den Bundeskanzler:
PLEYER
Elektronisch gefertigt