Gz BKA-920.751/0006-III/1/2008

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag Dr Anita PLEYER

Pers. E-mail anita.pleyer@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7106

 

Präsidium des Nationalrates  

1010 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Sexualstraftäterdateigesetz 2008;

Stellungnahme im Begutachtungsverfahren

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III übermittelt zu dem im Betreff angeführten Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Inneres eine Ausfertigung der ho. Stellungnahme.

 

 

15. Juli 2008

Für die Bundesministerin:

PLEYER

 

 

 

Elektronisch gefertigt


 

 

Gz BKA-920.751/0006-III/1/2008

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag Dr Anita PLEYER

Pers. E-mail anita.pleyer@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7106

Ihr Zeichen BMI-LR1315/0023-III/1/2008

 

Bundesministerium für Inneres

 

Herrengasse 7

1010 WIEN

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Sexualstraftäterdateigesetz 2008;

Stellungnahme im Begutachtungsverfahren

 

 

 

Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafregistergesetz (Sexualstraftäterdateigesetz 2008) geändert wird, nimmt das Bundeskanzleramt – Sektion III wie folgt Stellung:

 

Zu § 12 Abs. 2:

Es wird für erforderlich erachtet, dass neben den aufgezählten Einrichtungen auch der Begriff „Dienstbehörden der Gebietskörperschaften“ eingefügt wird. Dies deshalb, weil gerade auch für Dienstbehörden (z.B. Polizeianhaltezentren, Justizanstalten, Schulen) eine allfällige Vorbelastung eines potentiellen Bediensteten, der mit der Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben könnte, nicht im „Dunkeln bleiben“ sollte.

 

 

15. Juli 2008

Für den Bundeskanzler:

PLEYER

 

 

 

Elektronisch gefertigt