Bundesministerium für Inneres
E-Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at
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ZAHL |
DATUM |
CHIEMSEEHOF |
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2001-BG-348/10-2008 |
17.7.2008 |
* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG |
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landeslegistik@salzburg.gv.at |
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FAX (0662) 8042 - |
2164 |
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TEL (0662) 8042 - |
2290 |
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Herr Mag. Feichtenschlager
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BETREFF
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafregistergesetz geändert wird (Sexualstraftäterdateigesetz 2008); Stellungnahme |
Bezug: Zl BMI-LR1315/0023-III/1/2008
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Es sollte aber überdacht werden, ob die unter § 2a Abs 1 und 2 fallenden Daten doch länger als vorgesehen (§ 12 Abs 2) erhalten und nicht gelöscht werden sollen. Dies läge im Interesse einer effektiven Prävention.
Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Heinrich Christian Marckhgott
Landesamtsdirektor
Ergeht nachrichtlich an:
1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen
9. E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at
10. E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
11. E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at
12. E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at
13. E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at
zur gefl Kenntnis.