An das

Bundesministerium

für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

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Wien, am 1. September 2008

Zl. B,K-200/270808/DR,AR

 

 

GZ: BMUKK-12.662/5-III/2/2008

 

 

Betreff: BG, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Allgemeines

Ziel des Entwurfes soll es sein, eine höhere Flexibilität beim Besuch von öffentlichen Pflichtschulen, insbesondere die Eröffnung einer freieren Schulwahl durch die Erziehungsberechtigten zu erreichen. Dafür sollen einerseits die Vorgaben über die Sprengelbildung entfallen und andererseits hätte die Landesgesetzgebung Regelungen über einen zweckmäßigen, die Landesgrenzen überschreitenden Schulbesuch sowie über eine freie Schulwahl durch die Erziehungsberechtigten zu treffen. In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, dass insbesondere seitens der Länder beklagt wird, dass zeitgemäße Regelungen auf Grund der starren und bindenden Sprengelvorgaben des Bundes nicht möglich seien und mit zunehmender Mobilität eine regionale Grenzziehung (wie es Schulsprengel sind) die Daseinsberechtigung verlieren würde. Rasche Anpassungen an berufliche, familiäre oder andere Gegebenheiten würden auch räumliche Flexibilität erfordern.

Es wird dabei allerdings verkannt, dass damit die Möglichkeit geschaffen wird, den Schulsprengeln im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen den Todesstoß zu versetzen. Als Aufhänger dient dabei das bei vielen Erziehungsberechtigten durchaus attraktive Modell der freien Schulwahl. Damit werden bei vielen Eltern Erwartungshaltungen geweckt, die letztlich nicht erfüllt oder zumindest mit Konsequenzen verbunden sind, die von Schulerhaltern (und damit von der Allgemeinheit) zu tragen wären. Über diese Folgen hat sich das zuständige Ministerium jedoch bedauerlicherweise keinerlei Gedanken gemacht.

In jenen Bundesländern, wo es aufgrund der gewachsenen Struktur viele kleine Schulen gibt, würde eine Auflösung der Schulsprengel zu einer massiven zusätzlichen Gefährdung vieler Schulstandorte führen. Schon allein die rückläufigen Schülerzahlen stellen für die Erhaltung von Standorten vor allem im ländlichen Raum schon jetzt ein erhebliches Problem dar. Eine zusätzliche Auflassung bestehender Kleinschulen würde nicht nur das Bildungsangebot in diesen Regionen schmälern, sondern es würden sich durch eine solche Maßnahme die Strukturprobleme im ländlichen Raum weiter verschärfen.

Ungleicher Wettbewerb und Schülertourismus

Es kann nicht das Anliegen der Allgemeinheit sein, die ohnehin von Abwanderung betroffenen Gebiete weiterhin zu schwächen, nur weil den Wünschen und Forderungen jener nachgegeben werden soll, die ihre Einzelinteressen über das Allgemeinwohl stellen. Die Erhaltung bestehender Schulstandorte ist aus unserer Sicht von übergeordnetem Interesse und darf nicht einem Wettbewerb geopfert werden, der strukturelle Nachteile von großen Menschengruppen ignoriert.

Das zuständige Ministerium hat außerdem auch nicht bedacht, dass mit einer solchen Regelung viele Schüler (bereits im Volkschulalter!) zu Pendlern werden, viele davon unfreiwillig, weil Schulen mangels ausreichender Schülerzahler schließen müssten. Den Erläuterungen zum versandten Entwurf ist dazu nichts zu entnehmen.

Allein die Eröffnung einer solchen Möglichkeit würde viele Eltern möglicherweise in ihrer subjektiven Ansicht bestärken, dass eine andere Schule besser geeignet erscheint (z.B. weil die weiter entfernte Schule dem Arbeitsplatz der Eltern näher liegt oder in der Sprengelschule ein Lehrer oder eine Lehrerin abgelehnt wird). Dies wird klarerweise zu einem „Wettbewerb“ der Schulen (bereits im Volksschulbereich!) führen, wobei um jeden einzelnen Schüler „gekämpft“ werden würde. Eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raums und ein völlig sinnloser „Schülertourismus“ wären die Folgen“.

Mangelnde Planungssicherheit

Unabhängig davon wäre eine Auflösung der Schulsprengel für die Gemeinden und Gemeindeverbände als Schulerhalter mit unabsehbaren organisatorischen und finanziellen Problemen verbunden. Derzeit sind die gesetzlichen Schulerhalter (die Gemeinden) im eigenen Schulsprengel verpflichtet, die Voraussetzungen (Errichtung von Schulgebäuden usw.) zu schaffen, um einen Schulbesuch zu ermöglichen.

Es steht unzweifelhaft fest, dass der gesetzliche Schulerhalter diese Verpflichtung nur aufgrund entsprechender Planungsgrundlagen (Wohnbevölkerung bzw. Anteil der Kinder die eine Pflichtschule besuchen werden) erfüllen kann. Obwohl es aufgrund verschiedener Umstände (z.B. gestiegene Mobilität, größere Anzahl höherer bildender Schulen) heute viel schwieriger ist, diese Planung bedarfsgerecht vorzunehmen, ist es den Schulerhaltern auf Grundlage der Schulsprengel, unter Zuhilfenahme von statistischen Daten und Erfahrungswerten möglich, ihre organisatorischen Maßnahmen zielgerichtet zu treffen.

Die vorgesehene Regelung würde dieses System letztlich zum Einsturz bringen und zu erheblichen Planungsunsicherheiten im Hinblick auf die Bereitstellung von Schulgebäuden und Schulräumlichkeiten sowie der sachlichen Ausstattung der Schulen führen. Einerseits müssten bereits getätigte Investitionen „abgeschrieben“ werden, weil Schulräumlichkeiten nicht mehr genutzt oder zumindest von weniger Schülern genutzt werden, als dies aufgrund der ursprünglichen Planung bzw. der vorhandenen Daten zu erwarten war.

Andererseits müssten viele Schulen, die einen Zuzug von Schülern zu verzeichnen haben, zusätzliche Neu- oder Zubauten vornehmen; und dies alles ohne weitere Planungssicherheit. Dieser künstliche Wettbewerb würde letztendlich dazu führen, dass in manchen Regionen neue Schulen gebaut werden müssen, in anderen Regionen jedoch bestehende Schulen leerstehen.

Die bisherige Einteilung hat eine gewisse Rechtssicherheit gegeben, aufgrund derer Schulbauprogramme durchgeführt wurden. Wenn diese nun entfällt (da sich ja die Eltern frei entscheiden können), würde dies im Ergebnis zu einer Verschwendung von öffentlichen Geldern führen, ohne jeden erkennbaren Nutzen.

Offene Fragen zum Schülertransport

Ungelöst ist beim Modell „freie Schulwahl“ auch das Problem des Schülertransportes. Dazu wird angemerkt, dass etwa in Niederösterreich der Schulerhalter grundsätzlich die Kosten der Schülerbeförderung zu tragen hat (vgl. § 45 NÖ Pflichtschulgesetz). Die Organisation der Schülertransporte zu vielen verschiedenen Standorten (und zurück) und Zeiten ist aus unserer Sicht mit den derzeit vorhandenen Mitteln und Personal weder finanziell noch logistisch umsetzbar. Auch diesbezüglich fehlt seitens des zuständigen Ministeriums ein Konzept bzw. wurden keinerlei (zusätzliche) finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Gemeinden fürchten Kostenexplosion

Es steht außer Frage, dass die derzeitigen Regelungen über die Schulerhaltungskosten durch die Auflösung der Schulsprengel nicht mehr haltbar wären. In den Erläuterungen und Bemerkungen des Entwurfes wird zuweilen zwar der Eindruck erweckt, dass die derzeitigen landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen unverändert aufrecht bleiben können. Dies scheint jedoch im Hinblick auf die allgemeinen Ziele des Entwurfes bzw. aufgrund des § 13 zweiter Satz leg. cit. aus unserer Sicht nicht möglich zu sein. Ja selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass der Landesgesetzgeber weiterhin Schulsprengel definiert, scheint fraglich, wie eine befriedigende Kostenaufteilung unter den betroffenen Schulerhaltern hergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass durch die freie Schulwahl, die Eltern berechtigt sind, ihre Kinder österreichweit, d.h. auch über Bundesländergrenzen hinweg, in jede Schule anzumelden. Weder wurde eine Kostenaufteilungsregelung geschaffen, noch wurde über Verfahrensbestimmungen (z.B. Aufnahmekriterien) – weder bundesländerintern noch bundesländerübergreifend – nachgedacht. Das Fehlen solcher Grundsatzbestimmungen würde nicht nur das bestehende Finanzausgleichsgefüge berühren, sondern wird im Ergebnis zu neun verschiedenen Bundesländerausführungsgesetzen führen. Aus unserer Sicht wird bezweifelt, ob eine derartige Regelungsdichte im Bereich des Schulwesens sinnvoll ist und im Endeffekt von der Mehrheit der Bürger gewünscht wird.

Keine konstruktiven Vorschläge zum Image und zu Qualitätsfragen

Auf pädagogischer Ebene wird seit Jahren die Schulautonomie und Profilbildung als wichtiges Anliegen der Schulentwicklung forciert. Schon dadurch wurde eher den Anliegen der Zentralräume nach einer Vielfalt entsprochen.

Die vorgeschlagene Reglung mit so genannten erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bietet allerdings auch keinerlei Lösungsansatz für die zu beobachtende Entwicklung, dass schon jetzt viele Eltern ihre Kinder lieber in einer weiter entfernte allgemein bildende höhere Schule schicken, als in die näher gelegene (oft auch örtliche) Hauptschule.

Aus unserer Sicht ist dies gerade im ländlichen Bereich keine Qualitätsfrage, sondern vor allem ein „Imageproblem“, dass durch negative Entwicklungen in den Ballungszentren auch auf die Hauptschulen am Land „übergeschwappt“ ist. Substanzielle Lösungsvorschläge seitens des Ministeriums wären daher gefragt, um eine Stärkung der Hauptschulen sicher zu stellen. Die Auflösung der Schulsprengel und die freie Schulwahl dienen unserer Auffassung nach jedoch nicht der Attraktivierung dieser Schulform, sondern bewirken vielmehr das Gegenteil in dem sie quasi als Brandbeschleuniger zum Tod vieler kleinerer Schulen im ländlichen Raum beitragen.

Conclusio

Das Bundesministerium lässt bei dem übermittelten Entwurf völlig außer Acht, dass eine Umsetzung dieses Gesetzes viele Schulen aufgrund der mangelnden Schülerzahlen zur Schließung zwingen würde bzw. andere Schulen mit einem kaum bewältigbaren Ansturm rechnen müssten. Würde man jedem Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten die Wahl der Schule freistellen, so ist ein Zustrom von ländlichen Gebieten in die Ballungsräume anzunehmen.

Die Verpflichtung des Landesgesetzgebers zur Festsetzung von Pflichtschulsprengeln muss erhalten bleiben, um die Qualität der Schulen vor Ort zu sichern. Es soll auch den Klein- und Kleinstschulen ermöglicht werden, Schwerpunkte in der Ausbildung zu setzen.

Zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Erhaltung von Exposituren ist die Sprengelregelung unabdingbar. Die Gemeinde ist ein Lebensraum, den es für die Bürger zu sichern gilt.

Die Gesetzesänderung in dieser Form wird daher zur Gänze auf das schärfste abgelehnt, da sie praktisch nicht durchführbar und mit fatalen Auswirkungen für die Gemeinden verbunden sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

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