Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Per E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Geschäftszahl: BMUKK-12.662/5-III/2/2008

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird;

Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

 

 

Wien, am 1. September 2008

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

der Dachverband der Pflichtschulelternvereine dankt für die Übersendung des Bundesgesetzentwurfs  zum Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz.

 

Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die Sprengelgrenzen durch diesen Gesetzesentwurf durch die Landesbehörden gelockert werden können.

 

Eine Lockerung der Schulsprengel wurde vor allem von Eltern gefordert, deren Wohnort nicht mit dem Arbeitsplatz ident ist, sodass es oft zu Betreuungsproblemen gekommen ist, wenn Eltern vor ihren Kindern in der Früh das Haus verlassen mussten bzw. die Abholung der Kinder von der Schule am Wohnort dadurch nicht möglich war. Diese und ähnliche Probleme sollten durch die Lockerung der Sprengelgrenzen durch die Länder beseitigt werden.

 

Eine verantwortungsvolle Landesgesetzgebung wird lt. diesem Gesetz verpflichtet durch die Ausführungsbestimmungen einen reibungslosen, schulgeldfreien Schulbetrieb an öffentlichen Pflichtschulen zu garantieren, was wir als Elternvertreter/innen sehr begrüßen.

 

 

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Zoufal e.h.                                                                                  Dr. Gerald Netzl

Schriftführerin                                                                                      Vorsitzender

 

Maria Smahel e.h.

Geschäftsführerin