Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-326/21-2008

8.8.2008

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl Nr 302/1984, geändert wird; Stellungnahme

Bezug: Zl BMUKK-13.462/0004-III/1/2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

Zu § 52:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde ersucht, zur Umsetzung der Empfehlungen der Kuchler Konferenz 2005 eine dem § 9 Abs 3 des Bundeslehrer-Verpflichtungsgesetzes vergleichbare Regelung auch für den Bereich der Berufsschulen vorzusehen.

Der geplante Abs 3 entspricht diesen Empfehlungen nicht vollständig und lässt nur eine Einrechnung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer integrativen Berufsausbildung in die Lehrverpflichtung zu. Er sollte daher weiter formuliert werden und auch eine Einrechnung von anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität der Berufsschulen oder von Mobilitätsprojekten zulassen.

 

 

Zur Anlage:

Für die Verwendung als Lehrer für Werkerziehung ist (unter anderem) die Ablegung einer Reifeprüfung erforderlich. Es wird vorgeschlagen, von der Ausschließlichkeit dieses Erfordernisses abzusehen und auch weitere Möglichkeiten einer Ausbildung, wie etwa die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung und die Absolvierung eines speziellen Lehrgangs zum literarischen Lehrer als Voraussetzung einer Verwendung als Lehrer für Werkerziehung anzuerkennen.       

 

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

 

Dr. Herbert Prucher

Landesamtsdirektor-Stellvertreter

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.     E-Mail an: Abteilung 2 zu do Zl 202-164/82-2008