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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
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MD-VD - 1034-1/08 Wien, 14. August 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Landeslehrer-Dienst-
rechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984,
geändert wird,
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMUKK-13.462/0004-III/1/2008
An das
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Zu dem mit Schreiben vom 26. Juni 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Die in rechtspolitischer Hinsicht grundsätzlich zu begrüßende Regelung des § 52 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes - LDG 1984 ist insofern zu unbestimmt, als nähere Festlegungen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß das landesgesetzlich zuständige Organ eine Verminderung der Lehrverpflichtung vornehmen können soll, fehlen. Zudem ist festzuhalten, dass durch diese Maßnahme - entgegen den Ausführungen in den Erläuterungen unter Punkt 3. der finanziellen Auswirkungen - sehr wohl mit Mehrkosten zu rechnen sein wird, hinsichtlich derer eine nachvollziehbare Kostendarstellung fehlt.
In Bezug auf die Änderung des § 50 Abs. 1 LDG 1984 bestehen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Novellierungsanordnung. Gemäß der dem Entwurf angeschlossenen Textgegenüberstellung zu dieser Bestimmung ist nämlich ein Entfall der letzten beiden Sätze, also des fünften und sechsten anstelle des „vierten und fünften“ Satzes, beabsichtigt. Darüber hinaus ist in der Textgegenüberstellung auch eine Ergänzung hinsichtlich des zweiten Satzes dargestellt, die im Gesetzentwurf selbst nicht enthalten ist.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Obermagistratsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 1
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen