Textfeld: Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien

Eisenstadt, am 12.08.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B415-10011-3-2008

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984 geändert wird; Einleitung des Begutachtungs- und Konsultationsverfahrens, Stellungnahme

 

Bezug:    BMUKK-13.462/0004-III/1/2008

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984 geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Zu § 52:

Die in § 52 Abs. 3 vorgesehene Möglichkeit der Verminderung der Lehrverpflichtung aufgrund von Tätigkeiten der Lehrerin oder des Lehrers im Rahmen der integrierten Berufsausbildung wird grundsätzlich begrüßt. Es wird allerdings angemerkt, dass die langjährigen Forderungen der Länder - wie sie insbesondere im Rahmen der "Kuchler Konferenz" artikuliert wurden - über diese Maßnahme hinausgehen. Seitens der Länder wurde in diesem Sinne immer wieder gefordert, auch andere Tätigkeiten der Berufsschullehrerin oder des Berufsschullehrers (vgl etwa § 9 Abs. 3 Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz) auf die Lehrverpflichtung anzurechnen. Dieser Forderung trägt der Entwurf nicht Rechnung.

 

 

Zur Anlage:

Mit ggst. Novelle soll eine Nachqualifikation für Werklehrerinnen oder Werklehrer in der Form eingeführt werden, dass diese Lehrerinnen oder Lehrer nach Ablegung einer Reifeprüfung und im Zusammenhang mit einer langjährigen Unterrichts­erfahrung durch Überstellung in die Verwendungsgruppe L 2a 1 mit anderen Lehrergruppen gleichgestellt werden können.

In den finanziellen Auswirkungen des allgemeinen Teiles der Erläuterungen wird dazu ausgeführt, dass diese Möglichkeit der Überstellung ab 2010 jährlich aufsteigende Mehrkosten verursachen wird (2010: ca. 170.000 Euro, 2011: ca. 340.000 Euro, 2012: ca. 514.000 Euro).

Das Land Burgenland kann daher diesem Punkt nur zustimmend gegenübertreten, wenn die Refundierung dieser Mehrkosten (gemäß § 4 FAG 2008) durch den Bund voll und ganz gewährleistet wird.

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 12.08.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller