Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

E-Mail: christoph.bazil@bmukk.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-100/11-2008      

1.9.2008

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2982

 

 

Herr Ing. Mag. Stegmayer

BETREFF

Entwurf einer Novelle des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen; Stellungnahme

Bezug: Zl BMUKK-16.616/0115-IV/1/2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen, ausgenommen § 4 Abs 2, von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Der geplante § 4 Abs 2 verursacht einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand. Wenn die Voraussetzung der Vergleichbarkeit gegeben ist, könnte die Rechtsfolge – Ausnahme von den Beschränkungen des Denkmalschutzgesetzes gemäß Abs 1 – auch ex lege eintreten. Sollte es als unbedingt erforderlich erachtet werden, könnte Abs 3 auf die Fälle des Abs 2 erweitert werden.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor


Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

 

zur gefl Kenntnis.