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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82333
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1059-1/08 Wien, 7. August 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Kraftfahrgesetz 1967
(30. KFG-Novelle) geändert wird,
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMVIT-170.031/0002-II/ST4/2008
An das
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Zu dem mit Schreiben vom 27. Juni 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Die Wahlfreiheit zwischen einem Zulassungsschein in Papierform und einer Zulassungsbescheinigung in Chipkartenformat ist nicht einer modernen und einfachen Verwaltung förderlich. Es wäre wünschenswert, wenn alle Genehmigungsdaten auf dem Chipkartenzulassungsschein gespeichert würden. Ebenso wie die Wahlfreiheit, wird auch die Mischform von Chip und Beiblatt oder schriftlichen Teilbescheiden abgelehnt. Alle diese Daten sollten auf der Chipkarte abgespeichert werden, da ansonsten die Vorteile einer solchen verloren gingen.
Es wird angeregt, die Unterscheidung zwischen Zulassungsschein und Chipkartenzulassungsbescheinigung auch in die Bestimmung des § 102 Abs. 5 KFG 1967 einfließen zu lassen, um allfällige Missverständnisse im Zuge von Kontrollen hintanzuhalten.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Michael Raffler
Mag. Heinz Liebert Senatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 65
(zu MA 65 - 2465/2008)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen