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Gz ● BKA-F147.310/0036-II/3/2008 bearbeiterin ● Frau Mag. Sandra ULRICH Pers. E-mail ● Sandra.ULRICH@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7535 Ihr Zeichen ●GZ BMF-010000/0029-VI/A/2008 |
Bundesministerium für Finanzen
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e-Recht@bmf.gv.at
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Betreff: Abgabenverwaltungsreformgesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II
Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:
Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:
- der Vertreter
- der Zeuge
- der Eigentümer
- der Abgabepflichtige
- der Abgabegläubiger
- der Sachwalter
- der Pflegebefohlene
- der Kurator
- der Einschreiter
- der Dolmetscher
- der Geschäftsfreund
- der Steuerschuldner
- der Rechtsnachfolger
- der Rechtsvorgänger
Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
· Paarformen (z.B.: der/die Vertreter/in; die VertreterInnen)
· Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke (z.B. Vertretung)
· Umformulierungen
Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.
Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Bundesministerin:
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