BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

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e-mail: abti2@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0231-I.2c/2008

Datum:

20. August 2008

Seiten:

2

An:

BMLFUW/Abt. I/3 (jutta.molterer@lebensministerium.at)

cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Bot. Dr. H. Tichy

SB:

MMag. Dr. Wirtenberger, Dr. Loidl

DW:

3992

 

BETREFF:    Entwurf eines Bundesgesetzes, über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG), Stellungnahme BMeiA

 

Zu do. GZ. BMLFUW-LE.4.1.5/0012-I/3/2008

vom 8. Juli 2008

 

Das BMeiA nimmt zu obzit. Entwurf wie folgt Stellung:

 

In formeller Hinsicht wird in Erinnerung gerufen, dass gemäß den Zitierregeln im Handbuch des Bundeskanzleramtes – Verfassungsdienst „Ergänzungen zu den Legistischen Richtlinien 1990 im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft der Republik Österreich zur Europäischen Union EU-Addendum“ (RZ 51 ff.) gemeinschaftsrechtliche Normen in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift bei einmaliger Zitierung mit ihrem - verkürzten - Titel und einer Fundstellenangabe zu zitieren sind (vgl. RZ 53 des zit. Handbuchs). Bei mehrmaliger Zitierung desselben Rechtsaktes ist nach der ausführlichen Zitierung nur mehr der allfällige Kurztitel bzw. eine Kurzzitierweise zu verwenden (vgl. RZ 56 des zit. Handbuchs).

 

Betreffend diese Kurzzitierweise wäre in § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 5 sowie in § 15 Abs. 5 des ggst. Gesetzesentwurfes entsprechend den genannten Vorgaben im oz. Handbuch der Verweis auf die Verordnung wie folgt zu formulieren: „Verordnung (EG) Nr. 338/97“. Diese Zitierregel wäre auch in den Erläuterungen (Allg. Teil und Bes. Teil) zu berücksichtigen.

 

Im Übrigen müsste die Fundstellenangabe in den Erläuterungen zu §1 (Bes. Teil) unter Beachtung des oz. Handbuches (RN 55) lauten: „ABl. Nr. L 166 vom 19.06.2006 S. 1“. In den Erläuterungen (Bes. Teil) zu § 13 Abs. 4, 5 und 6 wurde die falsche Verordnung (nämlich die - nicht existente - Verordnung (EG) Nr. 338/93 anstatt der Verordnung (EG) Nr. 338/97) zitiert. Dies wäre zu berichtigen.

 

Auch wird darauf hingewiesen, dass in § 15 Abs. 5 des ggst. Gesetzesentwurfes die Fundstelle im BGBl. irrtümlich mit „BGBL.“ abgekürzt wurde.

 

 

H. TICHY m.p.