Ihr Zeichen, Ihre
Nachricht vom Unser Zeichen, Sachbearbeiter Durchwahl Datum
BMLFUW-L.E.4.1.5/0012-I/3/ Up/166/DA/
4274 22.8.2008
2008 Dr. Daniela Andratsch
Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und
Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2008 – ArtHG 2008); Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Wirtschaftskammer Österreich nimmt Bezug auf den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Begutachtung gestellten Entwurf und nimmt wie folgt Stellung:
Gegen den Entwurf einer Novelle des Artenhandelsgesetzes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Aus Sicht der Wirtschaft wäre aber eine ergänzende Bemerkung in den Erläuterungen zu den Aufzeichnungspflichten für die zugelassenen Betriebe, die mit Kaviar handeln, erforderlich.
Die neuen Regelungen über die Kennzeichnung von Kaviarbehältern sehen keine zusätzliche Protokollpflicht für die Betriebe vor, sondern nur eine interne Aufzeichnungspflicht über die vorhandene und gehandelte Menge. Es sollte in den Erläuterungen zu § 5 Abs. 1 darauf hingewiesen werden, dass die Sammlung von Lieferscheinen zur Bestätigung der Menge genügt.
Diese Stellungnahme wird in 25 Ausfertigungen dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Leitl Dr. Reinhold Mitterlehner
Präsident Generalsekretär-Stv.