Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Abt.I/3

Stubenring 1

1012 Wien

 

 

 

 

 

      Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
 
Referat Agrarpolitik u. Lebensmittelwirtschaft

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BMLFUW-L.E.4.1.5/0012-I/3/   
Up/166/DA/                       4274                22.8.2008       

2008                                 Dr. Daniela Andratsch



 

Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und

Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2008 – ArtHG 2008); Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Die Wirtschaftskammer Österreich nimmt Bezug auf den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Begutachtung gestellten Entwurf und nimmt wie folgt Stellung:

 

Gegen den Entwurf einer Novelle des Artenhandelsgesetzes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

 

Aus Sicht der Wirtschaft wäre aber eine ergänzende Bemerkung in den Erläuterungen zu den Aufzeichnungspflichten für die zugelassenen Betriebe, die mit Kaviar handeln, erforderlich.

Die neuen Regelungen über die Kennzeichnung von Kaviarbehältern sehen keine zusätzliche Protokollpflicht für die Betriebe vor, sondern nur eine interne Aufzeichnungspflicht über die vorhandene und gehandelte Menge. Es sollte in den Erläuterungen zu § 5 Abs. 1 darauf hingewiesen werden, dass die Sammlung von Lieferscheinen zur Bestätigung der Menge genügt.

 

Diese Stellungnahme wird in 25 Ausfertigungen dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Christoph Leitl                                                                  Dr. Reinhold Mitterlehner

Präsident                                                                                     Generalsekretär-Stv.