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GZ.: BMI-LR1428/0012-III/1/a/2008
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Wien, am 25. August 2008
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMSK 2. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Abkommen die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1428/0012-III/1/a/2008
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Wien, am 25. August 2008
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An das
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
per e-mail
Zu Zl. BMSK-24110/0003-II/A/4/2008
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMSK 2. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Abkommen folgende Bemerkungen:
Zu Art. III Z 5 und Art. IV Abs. 3 :
Entgegen den Erläuterungen findet sich im Vertragstext keine Normierung einer fünfjährigen Entsendungsfrist. Der Vertragstext wäre dahingehend zu präzisieren und zur Klarstellung mit den Erläuterungen abzustimmen.
Gleichzeitig wird diese Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form übermittelt.
Für die Bundesministerin:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt