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Gz ● BKA-F141.020/0060-II/4/2008 Abteilungsmail ● ii4@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag. Marie-Theres PRANTNER Pers. E-mail ● marie-theres.prantner@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7541 Ihr Zeichen ● |
An das Präsidium des Nationalrats Parlament 1017 Wien begutachtungsverfahren@parlament.gv.at |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Begutachtung; Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 betreffend 13. Familienbeihilfe
Die Bundeskanzleramt-Frauensektion übermittelt Ihnen in der Beilage die Stellungnahme zum Entwurf des Familienlastenausgleichsgesetz zu Ihrer geschätzten Kenntnisnahme.
Beilage
21. August 2008
Für die Bundesministerin:
LASSER
Elektronisch gefertigt
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Gz ● BKA-F141.020/0060-II/4/2008 Abteilungsmail ● ii4@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag. Marie-Theres PRANTNER Pers. E-mail ● marie-theres.prantner@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7541 Ihr Zeichen ● |
Frau Dr.in Herta Papacek
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
herta.papacek@bmgfj.gv.at |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Begutachtung; Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 betreffend 13. Familienbeihilfe
Aus frauenpolitischer Sicht wird gegenständlicher Entwurf grundsätzlich sehr begrüßt.
Dennoch ist kritisch anzumerken, dass die finanzielle Belastung, die Familien und insbesondere AlleinerzieherInnen – überwiegend Frauen - aus der Betreuung jüngerer Kinder erwächst, in keinster Weise berücksichtigt ist.
Die Notwendigkeit der Betreuung jüngerer Kinder hat regelmäßig zur Folge, dass ein Elternteil, meist die Mutter, vorübergehend gänzlich aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder zumindest die Arbeitszeit verringert.
Aufgrund des dadurch häufig erheblich reduzierten Familieneinkommens sind Familien in dieser Phase durch Teuerungen besonders belastet. Diese Situation trifft auf AlleinerzieherInnen noch verschärft zu.
Aus frauenpolitischer Sicht wird daher die Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf eine 13. Familienbeihilfe auch für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres für notwendig erachtet und wird ersucht, einen entsprechenden Anspruch gesetzlich vorzusehen.
21. August 2008
Für die Bundesministerin:
LASSER
Elektronisch gefertigt