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Gz ● BKA-F147.310/0040-II/3/2008 Abteilungsmail ● ii3@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag. Sandra ULRICH Pers. E-mail ● Sandra.ULRICH@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7535 Ihr Zeichen ● |
Präsidium des Nationalrats Dr. Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien |
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begutachtungsverfahren@parlament.gv.at |
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Wettbewerbsreorganisationsgesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II des Bundeskanzleramtes
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Sektion II des Bundeskanzleramtes darf Ihnen die Stellungnahme zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf übermitteln.
Beilage: 1
14. August 2008
Für die Bundesministerin:
LÖSCHER-WENINGER
Elektronisch gefertigt
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Gz ● BKA-F147.310/0040-II/3/2008 bearbeiterin ● Frau Mag. Sandra ULRICH Pers. E-mail ● Sandra.ULRICH@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7535 Ihr Zeichen ●GZ BMWA-56.141/0002-C1/4/2008 |
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1 1011 Wien |
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post@c14.bmwa.gv.at
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Betreff: Wettbewerbsreorganisationsgesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II
Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:
Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:
- der Leiter
- der Generaldirektor
- der Stellvertreter
- der Anmelder
- der Unternehmer
- der Inhaber
- der Rechtsanwalt
- der Antragsteller
- der Vorsitzende
- der Kartellanwalt
Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
· Paarformen (z.B.: der/die Leiter/in; der Leiter oder die Leiterin)
· Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke (z.B. Leitung)
· Umformulierungen
Weiters widerspricht die Generalklausel des § 51 leg.cit. dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.
Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Bundesministerin:
Elektronisch gefertigt