Gz BKA-F147.310/0040-II/3/2008

Abteilungsmail ii3@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

Ihr Zeichen

Präsidium des Nationalrats

Dr. Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Wettbewerbsreorganisationsgesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II des Bundeskanzleramtes

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Sektion II des Bundeskanzleramtes darf Ihnen die Stellungnahme zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf übermitteln.

 

 

 

Beilage: 1

 

 

 

14. August 2008

Für die Bundesministerin:

LÖSCHER-WENINGER

 

 

 

Elektronisch gefertigt


 

 

 

 

Gz BKA-F147.310/0040-II/3/2008

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

Ihr Zeichen ●GZ BMWA-56.141/0002-C1/4/2008

 

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

  

Stubenring 1

1011 Wien

post@c14.bmwa.gv.at

 

 

 

 

 

 

Betreff: Wettbewerbsreorganisationsgesetz - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II

 

Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:

Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:

- der Leiter

- der Generaldirektor

- der Stellvertreter

- der Anmelder

- der Unternehmer

- der Inhaber

- der Rechtsanwalt

- der Antragsteller

- der Vorsitzende

- der Kartellanwalt

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

 

·        Paarformen (z.B.: der/die Leiter/in; der Leiter oder die Leiterin)

·        Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke (z.B. Leitung)

·        Umformulierungen

 

Weiters widerspricht die Generalklausel des § 51 leg.cit. dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

 

 

Es darf ersucht werden eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

Elektronisch gefertigt