Amt der Wiener Landesregierung

 

                                                                                              Dienststelle:      Magistratsdirektion

                                                                                                                                                       Geschäftsbereich Recht

                                                                                                                                                       Verfassungsdienst und

                                                                                                                                                       EU-Angelegenheiten

                                                                                              Adresse:         1082 Wien, Rathaus

                                                                                              Telefon:          4000-82302

                                                                                              Telefax:              4000-99-82310

                                                                                              e-mail:                 post@md-v.wien.gv.at

                                                                                              DVR:                  0000191

 

MD-VD - 1191-1/08                                                          Wien, 28. August 2008

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem

das Bundesgesetz über die Einrichtung

einer Bundeswettbewerbsbehörde

(Wettbewerbsgesetz 2008) neu erlassen

wird, und das Kartellgesetz 2005, das

Bundesgesetz zur Verbesserung der

Nahversorgung und der Wettbewerbs-

bedingungen, das Telekommunikations-

gesetz 2003, das Verbraucherbehörden-

Kooperationsgesetz u. a. geändert werden

(Wettbewerbsbehördenreorganisations-

gesetz 2008);

Begutachtung;

Stellungnahme

 

zu BMWA-56.141/0002-C1/4/2008

 

 

An das

Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 12. August 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:

Zu Artikel 1:

 

Kernstück der Novelle ist nach europäischem Vorbild die Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde mit Entscheidungsbefugnissen in erster Instanz etwa im Zusammenschlusskontrollverfahren oder bei der Abstellung von Zuwiderhandlungen gegen Verbote des Kartellgesetzes. Daneben sollen der Behörde auch mehr Ermittlungsbefugnisse eingeräumt werden. Die bisher bestehende Funktion des Bundeskartellanwaltes (er vertritt derzeit die öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht) wird in die Bundeswettbewerbsbehörde integriert. Die gerichtliche Kontrolle bleibt durch die Einrichtung eines Instanzenzuges an die Kartellgerichte (Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof) gewährleistet.

 

Dazu ist anzumerken, dass eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde insbesondere dadurch, dass die bisher bestehende bloße Parteistellung im Verfahren vor dem Kartellgericht durch eine Entscheidungsbefugnis in erster Instanz ersetzt werden soll, einer effizienteren Kartellkontrolle dienlich ist. Der Wegfall des Bundeskartellanwaltes als Amtspartei führt zu einer gewissen Verfahrensvereinfachung.

 

Zu den Artikeln 2 bis 6:

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass der vorliegende Gesetzesentwurf insofern unvollständig ist, als den Artikeln 2 bis 6 kein normativer Inhalt entnommen werden kann. Wenngleich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im letzten Absatz des Begleitschreibens vom 12. August 2008 auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist, wird festgehalten, dass diese Vorgangsweise nicht den legistischen Richtlinien entspricht und das Land Wien zu den in Rede stehenden Bestimmungen auch keine Stellungnahme im Sinne der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus abgeben kann.


Abschließend sei bemerkt:

 

Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass die einschlägigen deutschen Rechtsbestimmungen schon seit geraumer Zeit - den dortigen Dimensionen des Wirtschaftslebens Rechnung tragend - von weitaus tiefgreifenderen Kontrollmaßnahmen ausgegangen sind. Die Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde verfolgt sichtlich das Ziel, einen solchen internationalen Standard auch in Österreich umzusetzen.

 

 

                                                                      Für den Landesamtsdirektor:

 

 

                                                                                 Dr. Peter Krasa

Dr. Christina Szep                                                    Obersenatsrat

 

 

Ergeht an:

1.  Präsidium des Nationalrates

 

2.  alle Ämter der Landes-

regierungen

 

3.  Verbindungsstelle der

Bundesländer

 

4.  MA 63

     (zu MA 63 - 6920/08)

mit dem Ersuchen um Weiter-

leitung an die einbezogenen

Dienststellen