Bundesministerium für Inneres

Sektion III-Recht

 

Herrengasse 7

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiedner Hauptstraße 63 | 1045  Wien

T 0590900DW | F 05909004030

E  verkehrspolitik@wko.at

W  wko.at/vp

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom           Unser Zeichen, Sachbearbeiter             Durchwahl                        Datum

GZ: BMI-LR1300/0022-III/1     Vp 25754/160/08/Dr.An/Sa        4025         12.09.2008

13.08.2008                            Dr. Norbert Anton

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtsicherheitsgesetz geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir danken für die Übermittlung des Entwurfes des Luftfahrtsicherheitsgesetzes und nehmen hiezu wie folgt Stellung:

 

 

Allgemeine Bemerkungen:

 

Die Gewährleistung und Finanzierung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt im Sinne von „Security“ ist grundsätzlich eine hoheitliche Verpflichtung des Staates.

 

Wenngleich diese Grundsatzposition in der neuen Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über „gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt“ noch nicht in dieser Form berücksichtigt wurde, findet sich dort die Regelung, dass sich Abgaben oder Umlagen für Sicherheitskosten soweit wie möglich unmittelbar auf die Kosten für die Erbringung der fraglichen Sicherheitsleistungen beziehen und so berechnet werden müssen, dass sie nur die entstandenen Kosten decken.

 

Ein weiteres Ansteigen der im Budgetbegleitgesetz 2005 gegen unsere Intentionen beschlossenen  Sicherheitsabgabe muss daher vermieden werden. Im Gegenteil muss die Sicherheitsabgabe längerfristig signifikant gesenkt werden; dies gilt sowohl für den Flughafen Wien als auch für die Regionalflughäfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den besonderen Bestimmungen:

 

Die in § 4 a des Entwurfes vorgesehene Beauftragung eines Flugplatzhalters können wir in dieser Form nicht mitragen. Aufgrund des vorgesehenen Schwellenwertes von mindestens 3 Millionen Passagieren pro Jahr käme es zu einer Konzentration der Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien, während die meisten Regionalflughäfen von der Möglichkeit ausgeschlossen wären, Sicherheitskontrollen selbst durchzuführen.

 

Außerdem wäre nach der Konzeption des Entwurfes die Weitergabe der Leistungserbringung an Dritte (Subunternehmer) unzulässig, was zu einer Diskriminierung nationaler und internationaler  Bewachungsunternehmen führen würde.

 

Durch die vorgeschlagene Regelung des § 4 a wird der auf EU-Ebene geforderten Wettbewerb im Dienstleistungsbereich konterkariert, da Dienstleistungen im Bereich der Fluggastkontrollen europaweit ausgeschrieben werden müssen. (Siehe Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Direktvergabe eines Auftrages über Sicherheitskontrollen an den Flughafen Frankfurt/Main: Die Kommission hat im Oktober 2006 eine Stellungnahme an Deutschland gerichtet, da das Bundesministerium des Inneren diesen Auftrag direkt an das Betreiberunternehmen des Flughafens vergeben hat, ohne zuvor eine Bekanntmachung oder Ausschreibung zu veröffentlichen. Nach Ansicht der Kommission „sei das Bundesministerium im Rahmen der Vorschriften für den Binnenmarkt verpflichtet gewesen, bei der Vergabe des Auftrages für die Sicherheitskontrolldienste am Frankfurter Flughafen den Wettbewerb aus anderen Mitgliedstaaten zuzulassen.“)

 

Im Ergebnis bestehen gegen die vorgeschlagenen Regelungen sowohl wettbewerbspolitische als auch vergaberechtliche Bedenken, weshalb wir auf die übrigen Bestimmungen inhaltlich nicht näher eingehen.

 

Wir schlagen daher vor, den Gesetzesentwurf zurückzustellen und in der nächsten Legislaturperiode unter Einbindung aller Betroffenen und in Abstimmung mit den BMVIT auf einer breiten Basis zu diskutieren, wobei insbesondere folgende Eckpunkte zu beachten wären:

 

 

 

 

 

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Gespräche zur Reform der Sicherheitsabgabe gerne mit unseren Experten zur Verfügung.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

 

 

Dr. Christoph Leitl                                                                  Dr. Reinhold Mitterlehner

Präsident                                                                                     Generalsekretär-Stv.