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An das Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtstraße 2b 1030 Wien |
è Finanzen und Landeshaushalt
Finanzausgleich, Abgaben Bearbeiter: Bei Antwortschreiben bitte |
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GZ: |
FA4A-24Ka72-125/2008 |
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Graz, am 04. September 2008 |
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Ggst.: |
Kraftfahrzeugsteuernovelle 2008 |
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Zu dem mit Schreiben vom 25.08.2008 übermittelten Gesetzesentwurf über eine Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992, wird nachfolgende Stellungnahme übermittelt:
Die Seitens des Bundes beabsichtigte Absenkung des KFZ-Besteuerungsniveaus mag aus wirtschaftspolitischen Erwägungen begrüßenswert erscheinen, jedoch führt das gegenständliche Gesetzesvorhaben zu einer Ertragsanteilsminderung auf Seiten der Bundesländer im Ausmaß von rund 26 Mio. € in der laufenden Finanzausgleichsperiode.
Es ist dem Bund im Rahmen seiner Kompetenzen natürlich unbenommen wirtschaftspolitische Maßnahmen zu setzen, welche zur Senkung des Steueraufkommens führen, es ist dabei dennoch zu beachten, dass durch derartige einseitige Maßnahmen das Ergebnis des erst jüngst abgeschlossenen und in Kraft getretenen Finanzausgleiches für die Bundesländer massiv verschlechtert wird.
Eine derartige Vorgangsweise ist auch nicht mit der Forderung des Bundes nach Zusammenführung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in Einklang zu bringen.
Ebenso zu kritisieren ist, dass erst am 03.09.2008 – 2 Tage vor Ablauf der Frist zu Stellungnahme – Verhandlungen gemäß § 6 FAG 2008 statt gefunden haben.
Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf das Bundesland Steiermark wird der Bund aufgefordert, für den gegenständlichen Ertragsanteilsausfall entsprechenden Ersatz zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Für
die Steiermärkische Landesregierung
Der Leiter der Fachabteilung:
Hofrat Dr. Ludwig SIK eh.
(Unterschrift am Original im Akt)
n:\referat1\z_mitarbeiter\meihsl\mag. pölzl\briefe\24ka72_125 kraftfahrzeugsteuernovelle bmf 04.09.2008.doc